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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 2, Juni 2016, Band 2016

Karollus, Martin

Zur Anwendung der Business Judgement Rule auf Vorstands-mitglieder einer Privatstiftung

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Dem Stiftungsvorstand kommt im Rahmen seiner Geschäftsführungs- und Vertretungsfunktion bei Ausübung seiner (unternehmerischen) Entscheidungen ein Ermessensspielraum zu, wenn er auf Grundlage ausreichender Information das seiner Ansicht nach Beste für die Privatstiftung erreichen will und sich nicht von sachfremden Interessen leiten lässt. Er schuldet deshalb nicht einen bestimmten Erfolg, sondern nur eine branchen-, größen und situationsadäquate Bemühung und hat die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters einzuhalten.

Kann dem Stiftungsvorstand aus haftungsrechtlicher Sicht überhaupt kein Vorwurf gemacht werden, weil er nach den Kriterien der Business Judgement Rule den an ihn gestellten Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat, ist regelmäßig auch kein Raum für eine Abberufung nach § 27 Abs 2 Z 1 PSG.

  • Karollus, Martin
  • § 27 PSG
  • Abberufung
  • OGH, 23.02.2016, 6 Ob 160/15w
  • ZFS 2016, 58
  • § 17 PSG
  • Stiftungen
  • Privatstiftung
  • Stiftungsvorstand
  • Business Judgement Rule
  • § 25 Abs 1a GmbHG
  • Haftung
  • § 84 Abs 1a AktG

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