Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen (Teil II)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2015
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 8720 Wörter, Seiten 392-404
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Nach der bisherigen Praxis der Firmenbuchgerichte werden Zwangsstrafen nach § 283 UGB nicht nur verhängt, wenn eine Kapitalgesellschaft die fristgerechte Offenlegung ihres Jahresabschlusses unterlässt, sondern bisweilen auch dann, wenn die eingereichten Rechnungslegungsunterlagen bestimmte Mängel aufweisen. Der vorliegende Aufsatz geht der Frage nach, ob und inwieweit diese Vorgangsweise zulässig bzw geboten ist.
Der 1. Teil dieses Beitrages erschien in Heft 7/2015 (Seiten 331 ff).
- Potyka, Matthias
- § 282 UGB
- Prüfpflicht
- Jahresabschluss
- Offenlegung
- GES 2015, 392
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht
- Zwangsstrafe
- Firmenbuch