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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2013, Band 68

Hölscheidt, Sven

Die Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament. Die Perspektive eines nationalen Parlaments am Beispiel des Deutschen BundestagsThe Cooperation Between National Parliaments and the European Pa...

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Die Idee einer Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament als Vertretung der Unionsbürger und der Parlamente der Mitgliedstaaten als Kontrolleure der Regierungsvertreter im (Europäischen) Rat erscheint unmittelbar plausibel und ist im EUV in Art 12f ausdrücklich vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund diskutiert der vorliegende Beitrag am Beispiel des Deutschen Bundestages die Grundlagen für eine solche Zusammenarbeit, die sich aus dem Unionsrecht und dem deutschen Europaverfassungsrecht ergeben und ergänzt diese Perspektive um Mechanismen und Elemente informeller interparlamentarischer Kooperation.

Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit ausreichend sind. Insbesondere der primärrechtlichen Unterrichtungsverpflichtung der Unionsorgane gegenüber den nationalen Parlamente und der Verpflichtung, Vertragsänderungen im Regelfall im Konventsverfahren durchzuführen wird große Bedeutung zugemessen. Bei der Subsidiaritätskontrolle hingegen stehen Aufwand und Ertrag in einem ungünstigen Verhältnis. Insgesamt sind nationale Parlamente in der Unionspolitik Informationsempfänger, nicht Nebengesetzgeber.

  • Hölscheidt, Sven
  • Öffentliches Recht
  • ZOER 2013, 353

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