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Ein Verstoß gegen eine vertragliche Verschwiegenheitspflicht stellt nicht automatisch einen lauterkeitswidrigen Vertragsbruch iSd § 1 UWG dar

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
370 Wörter, Seiten 336-336

20,00 €

inkl MwSt

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Die Verletzung wettbewerbsregelnder Vertragspflichten fällt nach der UWG-Nov 2007 weiterhin unter die lauterkeitsrechtliche Generalklausel. An die Stelle der nach altem Recht erforderlichen Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, hat nun die objektive Eignung des Verhaltens zu treten, den Wettbewerb zum Nachteil von rechtstreuen Vertragspartnern nicht bloß unerheblich zu beeinflussen.

Um die Unlauterkeit zu begründen, muss die Wettbewerbshandlung unabhängig von der Vertragsverletzung unlauter sein.

  • ZIIR 2014, 336
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Unlauterkeit
  • OGH, 23.04.2014, 4 Ob 46/14i
  • Rechtsbruch
  • Verstoß gegen vertragliche Regelungen
  • Glücksspiel.
  • Internet-Plattform
  • Medienrecht
  • § 1 UWG

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