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Nutzungsvereinbarung für eine Fotografie für „Prospekte und Werbung“ umfasst auch die Online-Nutzung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
448 Wörter, Seiten 335-335

20,00 €

inkl MwSt

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Wird ein Nutzungsrecht allgemein für „Ihre Werbung“ erteilt, so stellt die Zurverfügungstellung im Internet in der Form von Websites oder Videofilmen keine neue Nutzungsart dar.

Leitsatz von Barbara Prandstätter

  • OGH, 23.04.2014, 4 Ob 7/14d
  • Internet
  • § 28 UrhG
  • Tourismuswerbung
  • § 24 UrhG
  • Werknutzungsrecht
  • ZIIR 2014, 335
  • § 26 UrhG
  • Urheberrecht
  • § 27 UrhG
  • Medienrecht
  • Online-Nutzung.

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