


Nutzungsvereinbarung für eine Fotografie für „Prospekte und Werbung“ umfasst auch die Online-Nutzung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 448 Wörter, Seiten 335-335
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Wird ein Nutzungsrecht allgemein für „Ihre Werbung“ erteilt, so stellt die Zurverfügungstellung im Internet in der Form von Websites oder Videofilmen keine neue Nutzungsart dar.
Leitsatz von Barbara Prandstätter
-
- OGH, 23.04.2014, 4 Ob 7/14d
- Internet
- § 28 UrhG
- Tourismuswerbung
- § 24 UrhG
- Werknutzungsrecht
- ZIIR 2014, 335
- § 26 UrhG
- Urheberrecht
- § 27 UrhG
- Medienrecht
- Online-Nutzung.
Wird ein Nutzungsrecht allgemein für „Ihre Werbung“ erteilt, so stellt die Zurverfügungstellung im Internet in der Form von Websites oder Videofilmen keine neue Nutzungsart dar.
Leitsatz von Barbara Prandstätter
- OGH, 23.04.2014, 4 Ob 7/14d
- Internet
- § 28 UrhG
- Tourismuswerbung
- § 24 UrhG
- Werknutzungsrecht
- ZIIR 2014, 335
- § 26 UrhG
- Urheberrecht
- § 27 UrhG
- Medienrecht
- Online-Nutzung.