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Namensrecht des Saarländischen Rundfunks berechtigt zur Löschung der Domain sr.de

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2675 Wörter, Seiten 331-334

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Eine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung liegt bereits dann vor, wenn ein Dritter einen fremden Namen iS des § 12 BGB als Domain (hier: sr.de) verwendet.

Eine bundesweite Zuordnungsverwirrung ist allerdings nicht erforderlich. Insoweit steht dem Saarländischen Rundfunk gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Namensgebrauchs im Internet und seinen Diensten sowie auf die Einwilligung in die Löschung der Domain zu.

Leitsätze verfasst von Dr. Clemens Thiele, LL.M.

  • § 12 BGB
  • Zuordnungsverwirrung
  • Namensdomains
  • Abkürzungen als Namensbestandteil
  • unbefugte Verwendung
  • BGH, 06.11.2013, I ZR 153/12, sr.de
  • Löschungsanspruch gegen Domainregistrierung.
  • Medienrecht
  • ZIIR 2014, 331

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