


Namensrecht des Saarländischen Rundfunks berechtigt zur Löschung der Domain sr.de
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2675 Wörter, Seiten 331-334
20,00 €
inkl MwSt




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Eine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung liegt bereits dann vor, wenn ein Dritter einen fremden Namen iS des § 12 BGB als Domain (hier: sr.de) verwendet.
Eine bundesweite Zuordnungsverwirrung ist allerdings nicht erforderlich. Insoweit steht dem Saarländischen Rundfunk gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Namensgebrauchs im Internet und seinen Diensten sowie auf die Einwilligung in die Löschung der Domain zu.
Leitsätze verfasst von Dr. Clemens Thiele, LL.M.
-
- § 12 BGB
- Zuordnungsverwirrung
- Namensdomains
- Abkürzungen als Namensbestandteil
- unbefugte Verwendung
- BGH, 06.11.2013, I ZR 153/12, sr.de
- Löschungsanspruch gegen Domainregistrierung.
- Medienrecht
- ZIIR 2014, 331
Eine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung liegt bereits dann vor, wenn ein Dritter einen fremden Namen iS des § 12 BGB als Domain (hier: sr.de) verwendet.
Eine bundesweite Zuordnungsverwirrung ist allerdings nicht erforderlich. Insoweit steht dem Saarländischen Rundfunk gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Namensgebrauchs im Internet und seinen Diensten sowie auf die Einwilligung in die Löschung der Domain zu.
Leitsätze verfasst von Dr. Clemens Thiele, LL.M.
- § 12 BGB
- Zuordnungsverwirrung
- Namensdomains
- Abkürzungen als Namensbestandteil
- unbefugte Verwendung
- BGH, 06.11.2013, I ZR 153/12, sr.de
- Löschungsanspruch gegen Domainregistrierung.
- Medienrecht
- ZIIR 2014, 331