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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, September 2014, Band 2014
Namensrecht des Saarländischen Rundfunks berechtigt zur Löschung der Domain sr.de
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2014
- Judikatur, 2675 Wörter
- Seiten 331-334
- https://doi.org/10.33196/ziir201404033101
20,00 €
inkl MwStEine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung liegt bereits dann vor, wenn ein Dritter einen fremden Namen iS des § 12 BGB als Domain (hier: sr.de) verwendet.
Eine bundesweite Zuordnungsverwirrung ist allerdings nicht erforderlich. Insoweit steht dem Saarländischen Rundfunk gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Namensgebrauchs im Internet und seinen Diensten sowie auf die Einwilligung in die Löschung der Domain zu.
Leitsätze verfasst von Dr. Clemens Thiele, LL.M.
- § 12 BGB
- Zuordnungsverwirrung
- Namensdomains
- Abkürzungen als Namensbestandteil
- unbefugte Verwendung
- BGH, 06.11.2013, I ZR 153/12, sr.de
- Löschungsanspruch gegen Domainregistrierung.
- Medienrecht
- ZIIR 2014, 331
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