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Eingeschränktes Anfechtungs- und Einsichtsrecht; Einsichtnahme; Prüfung; Rechtsschutz bei Prüfungen; Zulassungsprüfung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 14
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1228 Wörter, Seiten 97-98

9,80 €

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Die Sonderbestimmung des § 79 UG über den Rechtsschutz bei Prüfungen ist auch auf Zulassungsprüfungen gem § 124b leg cit anzuwenden. Aus § 124b Abs 3 UG, wonach die Wiederholung positiv beurteilter Prüfungen zulässig ist, ergibt sich, dass auch Zulassungsprüfungen positiv oder negativ zu beurteilen sind, wobei es sachbezogen auf die Erbringung einer für die Reihung ausreichenden oder nicht ausreichenden Leistung ankommt.

  • Hunka
  • § 77 UG
  • Zulassungsprüfung
  • Rechtsschutz bei Prüfungen
  • Prüfung
  • Öffentliches Recht
  • Einsichtnahme
  • ZFHR-Slg 2015/9
  • § 79 UG
  • VwGH, 18.03.2015, Ro 2014/10/0062
  • Eingeschränktes Anfechtungs- und Einsichtsrecht
  • § 124b UG

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