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Der Österreichische Wissenschaftsrat ist das gesetzlich eingerichtete Gremium (§ 119 UG 2002) zur Beratung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in den Angelegenheiten der Universitäten und in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst. Er setzt sich aus 12 in- und ausländischen Experten zusammen, die von der Bundesregierung bestellt werden. Er erfüllt seine Aufgaben durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen zu Fragen von Wissenschaft und Forschung. Nachfolgend nimmt er zur Situation der universitären Gerichtsmedizin in Österreich zusammenfassend Stellung.

  • Nachwuchsförderung
  • Forschungsqualität
  • Öffentliches Recht
  • Rechtspflege und Rechtssicherheit.
  • ZFHR 2015, 90
  • Aufwertung der Lehre
  • Obduktionsleistung
  • Forensik
  • Gutachtertätigkeit