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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Heft 6, Dezember 2013, Band 12
Einsetzung der Berufungskommission; hoheitlicher Charakter; Zuständigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 12
- Rechtsprechung, 4092 Wörter
- Seiten 175-180
- https://doi.org/10.33196/zfhr201306017501
9,80 €
inkl MwStDie im öffentlichen Interesse gelegene Einsetzung der Berufungskommission durch den Senat iSd § 98 Abs 4 UG 2002 kann nicht als privatrechtliche Entscheidung der Universität angesehen werden. Sie ist damit einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte entzogen.
- Huber, Andreas
- Zuständigkeit
- Öffentliches Recht
- hoheitlicher Charakter
- Einsetzung der Berufungskommission
- ZFHR-Slg 2013/20
- OGH, 21.02.2013, 9 ObA 121/12b
- § 1 JN
- § 98 Abs 4 UG