Einsetzung der Berufungskommission; hoheitlicher Charakter; Zuständigkeit
Autor
Huber, Andreas
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZFHRBand 12
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4092 Wörter, Seiten 175-180
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Die im öffentlichen Interesse gelegene Einsetzung der Berufungskommission durch den Senat iSd § 98 Abs 4 UG 2002 kann nicht als privatrechtliche Entscheidung der Universität angesehen werden. Sie ist damit einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte entzogen.
- Huber, Andreas
- Zuständigkeit
- Öffentliches Recht
- hoheitlicher Charakter
- Einsetzung der Berufungskommission
- ZFHR-Slg 2013/20
- OGH, 21.02.2013, 9 ObA 121/12b
- § 1 JN
- § 98 Abs 4 UG