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Erdnägel; Zustimmung des benachbarten Eigentümers; Widerruf
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 120 Wörter
- Seiten 196-196
- https://doi.org/10.33196/bbl201905019601
20,00 €
inkl MwStReichen unterirdische Erdnägel (hier: auf einer zur Sicherung des Bauvorhabens zu errichtenden Spritzbetonwand) auf das Nachbargrundstück, bedarf es einer liquiden Zustimmung des Grundeigentümers zu dieser Maßnahme.
Dieser Grundeigentümer ist zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Baubewilligung legitimiert und kann seine Zustimmung auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen.
An der Wirksamkeit der Zurückziehung der Zustimmungserklärung ändert auch der Umstand nichts, dass der Nachbar in der mündlichen Verhandlung keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben hat, da das Erfordernis der Erhebung von Einwendungen zur Beibehaltung der Parteistellung in Bezug auf den Grundeigentümer, dessen Zustimmung zum Bauvorhaben erforderlich ist, im vlbg BauG nicht vorgesehen ist.
- Widerruf
- Erdnägel
- BBL-Slg 2019/173
- VwGH, 10.04.2019, Ra 2018/06/0330
- Zustimmung des benachbarten Eigentümers
- § 24 Abs 3 lit a vlbg BauG
- Baurecht
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