Zum Hauptinhalt springen

Erwerb, Besitz von Suchtgift; persönlicher Gebrauch; Diversion; Wirkstoff; Ecstasy

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wenn das Erstgericht feststellt, dass Straftaten nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 SMG ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begangen wurden, ohne Feststellungen zu einem Diversionsausschluss zu treffen, hat es zwingend die Diversionsbestimmungen nach §§ 35 Abs 1, 37 SMG anzuwenden.

Die Feststellung des Wirkstoffs „XTC“ in Ansehung von einigen Ecstasy-Tabletten lässt die Subsumtion unter den Tatbestand des § 27 Abs 1 SMG nicht zu.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • JST-Slg 2017/14
  • OGH, 14.07.2016, 12 Os 64/16b
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 35 SMG
  • § 27 Abs 2 SMG
  • § 37 SMG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!