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Fuchs, Hubert W.

Europarechts- sowie Verfassungskonformität des gespaltenen KESt-Steuersatz (25% bzw 27,5%)?

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Den zwei unterschiedlichen Steuersätzen (25% bzw 27,5%) liegen verschiedene Kapitalerträge und damit auch unterschiedliche, nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde (Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten; ausgeschüttete Gewinnanteile bzw Dividenden auf Grund einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft). An ungleiche Sachverhalte werden sohin zu Recht ungleiche Rechtsfolgen geknüpft. Das Finanzgericht hegt daher im Hinblick auf den strittigen, verfassungsrechtlich in § 1 Abs 4 EndbesteuerungsG abgesicherten, gespaltenen KESt-Steuersatz keine gleichheitsrechtlichen Bedenken. Revision zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 28.02.2017, RV/1100714/2016
  • § 27a Abs 1 EStG
  • § 1 Abs 4 Endbesteuerungsgesetz
  • Steuerrecht
  • Art 7 B-VG
  • AFS 2017, 64
  • § 124b Z 281 EStG
  • Art 144 Abs 1 B-VG

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