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Fuchs, Hubert W.

Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988: „Sodexo-Gutscheine für Mahlzeiten“

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Wenn die belangte Behörde in ihrer Begründung der Beschwerdevorentscheidung unter anderem ausführt, dass „[...] andererseits Essensbons [...] in ganz Österreich eingelöst werden konnten“, wird auf den eindeutigen Wortlaut des zweiten Satzes des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 verwiesen, in dem unmissverständlich die Wortfolge „eingelöst werden“ und nicht „eingelöst werden können“ verwendet wird. Die Befreiungsbestimmung wurzelt somit eindeutig nicht im Theoretischen, sondern vielmehr im Faktischen. Entscheidend ist, dass Gutscheine für Mahlzeiten am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation tatsächlich eingelöst werden und nicht, wo sie unter Umständen eingelöst werden können. Keine Revision eingebracht.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 3 Abs 1 Z 17 EStG
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 49 Abs 3 Z 12 ASVG
  • BFG, 25.10.2016, RV/7101401/2016
  • § 150 BAO
  • Steuerrecht
  • § 41 FLAG
  • § 122 Abs 7 WKG
  • AFS 2017, 66

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