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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2022, Band 35

Feststellung der Höhe der rückforderbaren Mietkaution: prozessuale Aufrechnung von Gegenforderungen im Außerstreitverfahren unzulässig

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Eine prozessuale Aufrechnung von Gegenforderungen ist im Außerstreitverfahren grundsätzlich unzulässig, weil eine § 391 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung fehlt. Das gilt auch im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG und § 52 WEG 2002. Diesen Verfahren ist ein dreigliedriger Spruch, wie er im streitigen Verfahren bei einem Compensandoeinwand vorgesehen ist, fremd.

Im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8b MRG muss der Vermieter nur klarstellen, welche konkrete(n), dem Grund und der Höhe nach spezifizierte(n) Gegenforderung(en) er dem Rückforderungsanspruch des Mieters entgegenhält.

  • OGH, 12.05.2021, 5 Ob 46/21g
  • WOBL-Slg 2022/3
  • § 37 MRG
  • BG Innere Stadt Wien, 45 MSch 4/20d, siehe dazu den Beitrag von Klicka in diesem Heft der wobl 2022, 13.
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 232/20m
  • § 16b MRG

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