Fantur, Lukas
Feststellung des Beschlussergebnisses durch Vorsitzenden der Generalversammlung – Kein Stimmverbot bei Einforderung von Stammeinlagen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2013
- Gesellschaftsrecht Judikatur, 1393 Wörter
- Seiten 246 -249
- https://doi.org/10.33196/ges201305024601
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Bei der Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung sind alle Gesellschafter stimmberechtigt, insbesondere auch solche, die bei einem der angesetzten Tagesordnungspunkte gemäß § 39 Abs 4 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wird ein Beschlussergebnis vom Vorsitzenden nicht festgestellt, kommt dem Beschluss der Generalversammlung keine vorläufige Verbindlichkeit zu.
- Fantur, Lukas
- § 34 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- § 39 Abs 4 GmbHG
- OGH, 20.03.2013, 6 Ob 23/13w
- GES 2013, 246
- § 39 Abs 66 GmbHG
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