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Formale Stichtagsbilanz bei Betriebseinbringung nach Art III UmgrStG keine Anwendungsvoraussetzung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2015
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
1612 Wörter, Seiten 246-248

9,80 €

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Im Fall der Einbringung des gesamten Betriebs in eine Körperschaft erfüllt auch die Einbringungsbilanz nach Vornahme allenfalls notwendiger steuerlicher Anpassungen das Erfordernis des § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG.

Die Korrektur der Einbringungsbilanz um die Entnahmen iSd § 16 Abs 5 UmgrStG ist einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs 2 EStG gleichzuhalten.

Würde man in einem solchen Fall nur wegen des Fehlens einer eigenen Stichtagsbilanz von einer Nichtanwendbarkeit des Art III UmgrStG ausgehen, erwiese sich die damit verbundene Rechtsfolge der vollen Gewinnrealisierung als überschießend.

  • Kofler, Georg
  • GES 2015, 246
  • VwGH, 26.02.2015, 2014/15/0041, (vorgehend BFG v. 14.4.2014, RV/5100886/2010)
  • Stichtagsbilanz.
  • § 12 UmgrStG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einbringungsbilanz

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