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Privatstiftung: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für Schluss der Abwicklung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
548 Wörter, Seiten 229-230

9,80 €

inkl MwSt

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Die Eintragung des Schlusses der Abwicklung und die Löschung der Privatstiftung sind einheitlich vorzunehmen.

Das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Löschungserfordernis.

Die Privatstiftung verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch.

  • OGH, 27.04.2015, 6 Ob 230/14p
  • Privatstiftung
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2015, 229
  • § 37 PSG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Abwicklung
  • Löschung

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