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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 5, Juli 2015, Band 2015

Privatstiftung: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für Schluss der Abwicklung

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Die Eintragung des Schlusses der Abwicklung und die Löschung der Privatstiftung sind einheitlich vorzunehmen.

Das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Löschungserfordernis.

Die Privatstiftung verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch.

  • OGH, 27.04.2015, 6 Ob 230/14p
  • Privatstiftung
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2015, 229
  • § 37 PSG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Abwicklung
  • Löschung

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