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Birnbauer, Wilhelm

Gesellschafteränderung bei einer vereinfacht gegründeten, gründungsprivilegierten GmbH

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Dass eine GmbH nach § 9a GmbHG vereinfacht gegründet wurde, ist aus dem Firmenbuchauszug nicht ersichtlich. Der gesetzliche Mindestinhalt der Erklärung über die Errichtung einer so gegründeten GmbH sieht die Teilung eines Geschäftsanteils (§ 79 Abs 1 GmbHG) nicht vor. Bei teilweiser Abtretung des Geschäftsanteils, ist daher zuvor die Errichtungserklärung entsprechend zu ändern.

  • Birnbauer, Wilhelm
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2018, 342

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