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Grundbuchseintragung aufgrund ausländischen Beglaubigungsvermerks

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 69
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1266 Wörter, Seiten 62-63

20,00 €

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§§ 8, 26, 27, 31, 33, 35 GBG. Eine Einverleibung kann nur aufgrund öffentlicher Urkunden und aufgrund von Privaturkunden geschehen, bei denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind und der Beglaubigungsvermerk bei natürlichen Personen auch das Geburtsdatum enthält. Mangels gegenteiliger Regelung in einem Staatsvertrag gilt das auch dann, wenn die Privaturkunden im Ausland errichtet und beglaubigt wurden.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2021/2722
  • OGH, 19.05.2020, 5 Ob 22/20a

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