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Hilber, Klaus

Haftung eines Geschäftsführers

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Das Vorbringen, sie habe keinen Einblick in die finanziellen Angelegenheiten der GmbH gehabt, weil die beiden Gesellschafter ihr diesen nicht gewährt hätten, vermag die Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten der Voranmeldungszeiträume Oktober – November 2009 nicht zu rechtfertigen. Wird nämlich ein bestellter Geschäftsführer an der pflichtgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, indem er sich eine Behinderung seiner Obliegenheiten gefallen lässt, so fällt dies einem Geschäftsführer im Falle einer objektiven Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten subjektiv zur Last.

  • Hilber, Klaus
  • § 9 BAO
  • § 248 BAO
  • AFS 2015, 211
  • Steuerrecht
  • BFG, 05.11.2015, RV/4100113/2012
  • § 80 BAO

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