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Grimberger, Markus

Hre 140: Kein schwerer Mangel bei der Durchführung einer Prüfung durch Formulierung einer Prüfungsfrage

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§ 79 Abs 1 UG ermöglicht nur eine Kontrolle der Durchführung von Prüfungen im Hinblick auf „Exzesse“. Ein derart schwerer Mangel kann in der Formulierung der verfahrensgegenständlichen Prüfungsfrage keinesfalls erblickt werden.

  • Grimberger, Markus
  • VwGH, 18.06.2013, 2013/10/0136
  • § 79 Abs 1 UG
  • NHZ 2013, 150

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