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Hre 140: Kein schwerer Mangel bei der Durchführung einer Prüfung durch Formulierung einer Prüfungsfrage
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 1
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 700 Wörter
- Seiten 150-152
- https://doi.org/10.37942/nhz201304015001
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inkl MwSt§ 79 Abs 1 UG ermöglicht nur eine Kontrolle der Durchführung von Prüfungen im Hinblick auf „Exzesse“. Ein derart schwerer Mangel kann in der Formulierung der verfahrensgegenständlichen Prüfungsfrage keinesfalls erblickt werden.
- Grimberger, Markus
- VwGH, 18.06.2013, 2013/10/0136
- § 79 Abs 1 UG
- NHZ 2013, 150
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