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Hauser

Hre 160: Kein Recht auf Namensänderung in der Sponsionsurkunde

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Mangels einer normativen Verpflichtung besteht kein Rechtsanspruch auf Namensänderung in der Sponsionsurkunde.

Durch die Verweigerung der Namensänderung in einer Sponsionsurkunde sind keine verfassungsgesetzlichen Rechte berührt.

  • Hauser
  • § 88 UG
  • § 87 UG
  • VwGH, 22.06.2014, 2012/10/0119
  • NHZ 2014, 156

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