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Hauser

Hre 195: Gleichheitswidrigkeit der Bestimmung betreffend die Erlassung von Studienbeiträgen für erwerbstätige Studierende

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Die Bestimmung des § 92 Abs 1 Z 5 UG betreffend die Erlassung von Studiengebühren für erwerbstätige Studierende führt für Studierende, die ein entsprechendes Erwerbseinkommen (auch) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielen, zu unsachlichen Ergebnissen.

Es besteht kein sachlicher Grund dafür, weshalb Studierende auf die Geltendmachung einkommenssteuerrechtlicher Vorteile verzichten sollen, um in den Genuss der finanziellen Begünstigung des § 92 Abs 1 Z 5 UG zu kommen, wenn doch diese Regelung ansonsten die Begünstigung jedem erwerbstätigen Studierenden mit auch noch so hohem Einkommen zugesteht.

  • Hauser
  • VfGH, 12.12.2016, G 88/2016V 17/2016
  • NHZ 2017, 38
  • § 2 b Abs 4 Z 3 UG
  • § 2 b Abs 4 Z 5 StubeiV
  • Art 140 B-VG
  • § 92 Abs 1 Z 5 UG

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