Hre 196: Bestätigung des Board der AQ Austria gemäß § 27 Abs 5 HS-QSG Bescheid; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kompetenz des Board, Verordnungen zu erlassen
- Originalsprache: Deutsch
- NHZBand 5
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 1503 Wörter
- Seiten 41 -44
- https://doi.org/10.37942/nhz201701004101
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Bei der gemäß § 27 Abs 5 HS-QSG vom Board der AQ Austria auszustellenden „Bestätigung“ im Falle einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen einer ausländischen Hochschule und einer österreichischen Bildungseinrichtung muss es sich unter Rechtsschutzgesichtspunkten um einen Bescheid handeln.
Die Richtlinie des Board der AQ Austria zur Meldung grenzüberschreitender Studien ist eine Grundlage dieses Bescheides und daher als Verordnung zu qualifizieren.
Es bestehen Zweifel, ob dem Board der AQ Austria als Organ eines ausgegliederten Rechtsträgers von Verfassungs wegen die Kompetenz zukommt, Verordnungen zu erlassen, weshalb das BVwG die Richtlinie beim VfGH gemäß Art 139 B-VG angefochten hat.
- Huber
- Huber, Stefan
- BVwG, 17.01.2017, W227 2121937-1/4Z
- NHZ 2017, 41
- § 27 Abs 5 HS-QSG
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