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Heft 1, März 2018, Band 6

Hauser

Hre 208: Studentische Leistungen im Rahmen eines Vorstudienlehrganges gelten nicht als Studienerfolgsnachweis gem studienrechtlicher Vorschriften.

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Es besteht keine Bindungswirkung der Niederlassungsbehörde bezüglich des Vorliegens eines Studienerfolgsnachweises an die Entscheidung der Universität über die Zulassung zum ordentlichen Studium.

Bei der Prüfung des Vorliegens der universitätsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen einerseits bzw eines Studienerfolgsnachweises gem NAG andererseits handelt es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Beurteilungen.

Eine außerhalb eines Vorstudienlehrganges abgelegte Deutschprüfung ist nicht als Studienerfolgsnachweis gem den maßgeblichen studienrechtlichen Vorschriften anzusehen.

  • Hauser
  • Abs 11 UG
  • Abs 10 UG
  • § 64 Abs 3 NAG
  • § 63 Abs 1 Z 3 UG
  • VfGH, 25.10.2017, Ro 2017/22/0006
  • NHZ 2018, 25
  • § 64 Abs 1 NAG

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