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Schweighofer/​Schweighofer, Christian

Hre 211: Rücktritt des Arbeitgebers vom Dienstvertrag vor Antritt des Dienstes bei vereinbarter Probezeit

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Wird eine Probezeit vereinbart, so ist der Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig, weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat eine jederzeitige sofortige Auflösung für beide Vertragsparteien möglich ist.

Es kann somit die/der Arbeitgeber/in ua ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurücktreten, liegt es doch weder im Interesse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers noch der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, wenn bis zum Arbeitsantritt zugewartet werden müsste, um erst dann das Arbeitsverhältnis auflösen zu können.

  • Schweighofer
  • Schweighofer, Christian
  • NHZ 2018, 33
  • ASG Graz, 14.12.2017, 32 Cga 136/17
  • § 30 AngG

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