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Pasrucker

Hre 209: Videoüberwachung von Hörsälen in Montenegro verletzt Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

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Auch durch die Videoüberwachung eines öffentlich zugänglichen Hörsaales und des sich dort befindlichen Arbeitsplatzes wird die Privatsphäre der dort lehrenden Personen iSv Art 8 EMRK berührt und bedarf zur Rechtmäßigkeit einer entsprechenden mit der EMRK vereinbaren Grundlage.

  • Pasrucker
  • NHZ 2018, 26
  • EGMR, 28.11.2017, 70838/13
  • Art 8 EMRK

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