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(Kein) Gesellschafterausschluss nach GesAusG bei aufsichtsratspflichtiger GmbH ohne eingerichteten Aufsichtsrat

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Liegt ein Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 3 Abs 3 GesAusG nicht vor, so berechtigt dies den ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter einer aufsichtsratspflichtigen GmbH zur Beschlussanfechtung.

Dies gilt auch dann, wenn gar kein Aufsichtsrat eingerichtet ist, die Gesellschaft aber aufsichtsratspflichtig ist.

  • Beschlussanfechtung
  • § 41 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 25.04.2019, 6 Ob 209/18f
  • § 3 Abs 3 GesAusG
  • Aufsichtsrat
  • Gesellschafterausschluss
  • GES 2019, 194

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