(Kein) Gesellschafterausschluss nach GesAusG bei aufsichtsratspflichtiger GmbH ohne eingerichteten Aufsichtsrat
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 18
- Judikatur, 1814 Wörter
- Seiten 194 -196
- https://doi.org/10.33196/ges201904019401
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Liegt ein Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 3 Abs 3 GesAusG nicht vor, so berechtigt dies den ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter einer aufsichtsratspflichtigen GmbH zur Beschlussanfechtung.
Dies gilt auch dann, wenn gar kein Aufsichtsrat eingerichtet ist, die Gesellschaft aber aufsichtsratspflichtig ist.
- Beschlussanfechtung
- § 41 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 25.04.2019, 6 Ob 209/18f
- § 3 Abs 3 GesAusG
- Aufsichtsrat
- Gesellschafterausschluss
- GES 2019, 194
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