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Konzernverbundenheit von Mitgliedern verschiedener Bietergemeinschaften; Preisgestaltung und vertiefte Angebotsprüfung; Höhe der Pauschalgebühren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
6538 Wörter, Seiten 104-113

20,00 €

inkl MwSt

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Die Mehrfachbeteiligung von Bietern zwingt nicht automatisch zum Ausscheiden.

Auch konzernverbundene Unternehmen stehen nicht unter dem Generalverdacht unerlaubter Abreden.

Der Auftraggeber hat mögliche Abreden zu prüfen bzw ob die Mitglieder der Bietergemeinschaft bei der Erstellung der Angebote unabhängig waren.

Unterschiedliche Lohnniveaus und unterschiedliche Preise für zuzukaufende Arbeiten in den Mitgliedstaaten rechtfertigen niedrige Preise.

  • Egger, Alexander
  • § 260 BVergG
  • § 174 BVergG
  • § 164 BVergG
  • Sektorenauftraggeberin
  • Konzernverbundenheit
  • RPA 2015, 104
  • § 269 Abs 1 BVergG
  • § 318 Abs 1 BVergG
  • prioritäre Dienstleistungen
  • Pauschalgebühren.
  • Deskriporen:
  • § 267 BVergG
  • vertiefte Angebotsprüfung
  • § 180 BVergG
  • Bietergemeinschaft
  • § 169 Abs 1 BVergG
  • Zuschlagsfrist
  • Vergaberecht
  • § 268 BVergG
  • § 264 BVergG
  • Bindung an Angebot
  • wettbewerbswidrige Abrede
  • § 187 Abs 1 BVergG
  • BVwG-PauschGebV Vergabe
  • BVwG, 19.12.2014, W187 2011321-2/32E, „Feasibility Study Breitspur“

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