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Nachhaltigkeitsrecht

Heft 1, April 2024, Band 4

Baumgartner, Martin

LIDHO und andere v Côte d’Ivoire – Reformbedarf nach Umweltkatastrophe

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Durch das Zulassen einer Umweltkatastrophe und das Versäumnis, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, verletzt ein Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Eine Verletzung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Banjul-Charta) verpflichtet den Staat zur umfassenden Untersuchung sowie dazu, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein Staat muss Konsequenzen aus einer solchen Katastrophe ziehen: Unter anderem muss er durch die Implementierung nationaler Gesetzgebung sowie durch Verwaltungsreformen erneute Ablagerungen von Giftmüll verhindern.

Abstract

Der Afrikanische Gerichtshof für die Rechte der Menschen und Völker entschied in LIDHO und andere v Côte d’Ivoire gegen Côte d’Ivoire und stellte multiple Menschenrechtsverletzungen fest. Bemerkenswert sind allerdings vor allem die Rechtsbehelfe, die das Gericht dem Staat auferlegte: Zur Aufarbeitung des Umweltunglücks hat dieser intensive Nachforschungen anzustellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Um ähnliche Katastrophen in Zukunft zu verhindern, muss Côte d’Ivoire außerdem umfassende legislative und administrative Reformen vornehmen. Diese selbstbewusste Entscheidung könnte richtungsweisend für die zukünftige Praxis des noch relativ jungen Gerichtshofes sein – sie wirft aber auch Fragen zu ihrer Um- und Durchsetzung auf.

  • Baumgartner, Martin
  • NR 2024, 60
  • Afrikanischer Gerichtshof für die Rechte der Menschen und Völker, 05.10.2023, App No 041/2016, Ligue Ivoirienne des Droits de L’Homme (LIDHO) and others v Republic of Côte d’Ivoire
  • Art 27 (1) Zusatzprotokoll zur Errichtung eines Afrikanischen Gerichtshofes für die Rechte der Menschen und Völker
  • Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen
  • gefährliche Abfälle
  • Umweltprinzipien in der Auslegung von Menschenrechtsstandards
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Menschenrechte
  • systemische Rechtsbehelfe
  • Art 2-3 Afrikanisches Übereinkommen über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen (Algiers-Konvention)
  • Art 1, 4 und 7 Abs 1 lit a; 9, 16 und 24 Banjul-Charta
  • Rechtsbehelfe für Menschenrechtsverletzungen

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