Rechtliche Anforderungen an das Menschenrechts- und Umwelt-Risikomanagement nach dem französischen Sorgfaltspflichtengesetz: Urteil des Tribunal judiciaire de Paris im Verfahren Sud PTT gegen La Poste
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 4
- Judikatur, 1797 Wörter
- Seiten 69 -72
- https://doi.org/10.33196/nr202401006901
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Zu den Pflichten nach dem französischen Sorgfaltspflichtengesetz:
Die veröffentlichte Fassung des Sorgfaltsplans muss es der Öffentlichkeit und Stakeholdern ermöglichen, Kenntnis von den konkret identifizierten Risiken der unternehmerischen Tätigkeit für die Menschenrechte, die Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt zu erlangen.
Eine Risikomatrix, die nicht „Bruttorisiken“, sondern „Nettorisiken“ (Risiken nach Anwendung der vom Unternehmen ergriffenen Abhilfemaßnahmen) nach ihrer Schwere hierarchisiert, bringt die vorrangig zu überwachenden Bereiche nicht ausreichend zum Ausdruck.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, in der Risikomatrix ihre Zulieferer und Subunternehmen offenzulegen.
Das Gericht hat zu prüfen, ob das Unternehmen die Bestimmungen des Sorgfaltspflichtengesetzes einhält, nicht aber dem Unternehmen und Stakeholdern konkrete Maßnahmen vorzugeben.
Mit dem Urteil des Tribunal judiciaire de Paris vom 5. Dezember 2023 wurden erstmals Verstöße eines Unternehmens gegen die Pflichten nach dem französischen Sorgfaltspflichtengesetz festgestellt. Das beklagte Unternehmen (La Poste) muss nun sein Risikomanagement betreffend die Umwelt- und Menschenrechtsrisiken seiner unternehmerischen Tätigkeit überarbeiten.
- Burger, Simon
- Art L 225-102-4 und Art L 225-102-5 Code du commerce (Frankreich)
- Frankreich
- Tribunal judiciaire de Paris, 05.12.2023, n° RG 21/15827, Sud PTT/La PosteDie französische Fassung des Urteils ist unter https://web.lexisnexis.fr/LexisActu/laposte.pdf aufrufbar (21. 12. 2023).
- Loi n° 2017-399 du 27 mars 2017 relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre (Frankreich)
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- unternehmerische Sorgfaltspflichten
- NR 2024, 69
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