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Nachhaltigkeitsrecht

Heft 1, April 2024, Band 4

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-9657

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Inhalt der Ausgabe

S. 6 - 19, Forum

Grefen, Christopher

Ohne Mutationen keine Diversität – Von pflanzlicher Auslese, Züchtung und Grüner Gentechnik

Seit dem Übergang vom nomadischen zum sesshaften Leben greift der Mensch aktiv in die ihn umgebende Natur ein. Die Domestizierung verschiedener Arten, sei es von Tieren, Pilzen oder Pflanzen, begann zwar zunächst unbewusst, legte jedoch den Grundstein für den Erfolg von Homo sapiens im evolutionären Wettbewerb. Durch den Einsatz von Mechanismen, die wir aus der Natur abgeleitet haben, sind wir mittlerweile in der Lage, unsere Nutzpflanzen in kürzester Zeit an neue Umweltbedingungen anzupassen. Bedauerlicherweise stoßen manche dieser Techniken in unserer Gesellschaft allerdings auf Ablehnung, oft aufgrund eines Mangels an Verständnis für die biologischen Hintergründe. Angesichts der bevorstehenden klimatischen Veränderungen stellt sich jedoch nicht mehr die Frage, ob wir solche Techniken einsetzen sollten, sondern vielmehr, wie lange wir uns ein weiteres Verzögern noch leisten können.

S. 20 - 30, Aufsatz

Stangl, Florian

„RED III“: Die Vorgaben der neuen Erneuerbare-Energie-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die Energiewende

Die neue Erneuerbare-Energie-RL (EU) 2023/2413 („RED III“) soll den Weg für einen schnellen und umfassenden Umstieg auf erneuerbare Energieträger ebnen. Ausgehend von stark erhöhten Erneuerbaren-Zielen für das Jahr 2030 hat der Unionsgesetzgeber auch keine Scheu, mit so manchem umweltrechtlichen Tabu zu brechen. Insbesondere die Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien stehen dabei im Fokus. Sie haben in der Tat das Potenzial, den Ausbau voranzutreiben – vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten nützen die rechtlichen Spielräume, welche die RED III eröffnet. Der folgende Beitrag widmet sich den Neuerungen der RED III und diskutiert insbesondere die Vorgaben für die Verfahrensbeschleunigung.

S. 31 - 38, Aufsatz

Gregor, Nora

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und ihre Implikationen für Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette – Nachhaltigkeitsfortschritt oder Greenwashing?

In den letzten Monaten des Jahres 2023 haben Kommission, Rat und Europäisches Parlament über die Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ – CSDDD) verhandelt. Während die Richtlinie für Unternehmen eine große finanzielle und organisatorische Herausforderung darstellt, soll sie die Nachhaltigkeit von Unternehmen insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten stärken. Am 14. Dezember 2023 erzielten Rat und Parlament schließlich eine vorläufige Einigung. Wenngleich es noch keinen veröffentlichten Text gibt, ist das Trilog-Verhandlungsergebnis mittlerweile am Markt bekannt. Anhand einer kritischen Analyse untersucht der Beitrag, inwieweit die CSDDD den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten umsetzen kann und wo diesbezüglich womöglich Lücken bestehen.

S. 39 - 46, Aufsatz

Pittl, Raimund/​Ponholzer, Emanuel

Klimarevolution im Miet- und Wohnungseigentumsrecht?

Ambitioniertes Ziel des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) war es zunächst, die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig auf erneuerbare Energieträger oder auf qualitätsgesicherte Fernwärme umzustellen, um einen wichtigen Schritt in Richtung „Klimaneutralität Österreichs bis 2040“ zu setzen. Die Pflichten reichten von der Stilllegung fossil betriebener bis zur Neuerrichtung erneuerbar betriebener Wärmebereitstellungsanlagen. Adressiert wurden sowohl der Neubau als auch der Gebäudebestand. In der aktuellen Regierungsvorlage vom 18. Oktober 2023 wird der Bestand nunmehr ausgeklammert. Den Erläuterungen nach soll dessen Dekarbonisierung „durch ein aufgestocktes und verbessertes Förderungsangebot“ erreicht werden. Der vorliegende Aufsatz will die zu erwartenden Auswirkungen dieses Förderungspakets für den Bereich der Liegenschaftsverwaltung aufzeigen, wobei zunächst die Regelungen der alten als auch jene der neuen EWG-Regierungsvorlage skizziert werden.

S. 47 - 53, Aufsatz

Kranabetter, Petra

Soziale Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe

Öffentliche Auftraggeber nehmen am Beschaffungsmarkt eine nicht unwesentliche Position ein. Aufgrund ihres hohen Anteils am gesamten Beschaffungsvolumen kann die öffentliche Auftragsvergabe auch als wirtschaftliches Lenkungsinstrument eingesetzt werden, indem unter anderem sozialpolitische Ziele verfolgt werden. Die vergaberechtlichen Bestimmungen auf europäischer und nationaler Ebene ermöglichen es, dass soziale Kriterien im Vergabeprozess Berücksichtigung finden können. In der Praxis werden solche Aspekte allerdings noch eher zaghaft eingesetzt, weil die Verwirklichung derartiger Zielsetzungen mithilfe des Vergaberechtes in einem gewissen Spannungsverhältnis zur ökonomischen Beschaffung zu stehen scheint. Vergabeverfahren gestalten sich dadurch zunehmend komplexer und stellen öffentliche Auftraggeber vor zusätzliche Herausforderungen. Unbestritten ist, dass das Vergaberecht als probates Instrument für die Erfüllung sozialpolitischer Ziele eingesetzt werden kann und Unternehmen ihre angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen an den Vorgaben der öffentlichen Beschaffung orientieren. Das Vergaberecht kann somit einen wesentlichen Beitrag zu einer sozial nachhaltigen Gestaltung des Marktes leisten.

S. 54 - 59, Aufsatz

Proksch, Wolfram/​Stachowitz, Theresa

Bodenloses Unrecht – Staatshaftung für exzessiven Bodenverbrauch?

Flächenversiegelung und Bodenverbrauch gehören nach einem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 zu den größten Umweltbelastungen in Österreich. Das bereits für 2010 festgelegte Ziel, den Bodenverbrauch auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt nach wie vor in weiter Ferne. Der nachstehende Artikel beleuchtet die vielschichtigen Probleme des massiven Bodenverbrauchs gleichermaßen, wie die Geltendmachung der Versäumnisse im Bereich des Bodenschutzes im Wege der Staatshaftung.

S. 60 - 64, Judikatur

Baumgartner, Martin

LIDHO und andere v Côte d’Ivoire – Reformbedarf nach Umweltkatastrophe

Durch das Zulassen einer Umweltkatastrophe und das Versäumnis, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, verletzt ein Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Eine Verletzung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Banjul-Charta) verpflichtet den Staat zur umfassenden Untersuchung sowie dazu, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein Staat muss Konsequenzen aus einer solchen Katastrophe ziehen: Unter anderem muss er durch die Implementierung nationaler Gesetzgebung sowie durch Verwaltungsreformen erneute Ablagerungen von Giftmüll verhindern.

Abstract

Der Afrikanische Gerichtshof für die Rechte der Menschen und Völker entschied in LIDHO und andere v Côte d’Ivoire gegen Côte d’Ivoire und stellte multiple Menschenrechtsverletzungen fest. Bemerkenswert sind allerdings vor allem die Rechtsbehelfe, die das Gericht dem Staat auferlegte: Zur Aufarbeitung des Umweltunglücks hat dieser intensive Nachforschungen anzustellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Um ähnliche Katastrophen in Zukunft zu verhindern, muss Côte d’Ivoire außerdem umfassende legislative und administrative Reformen vornehmen. Diese selbstbewusste Entscheidung könnte richtungsweisend für die zukünftige Praxis des noch relativ jungen Gerichtshofes sein – sie wirft aber auch Fragen zu ihrer Um- und Durchsetzung auf.

S. 65 - 68, Judikatur

Scott, Nick

ClientEarth gegen Shell Plc im High Court von England und Wales

Der High Court von England und Wales lehnt die Klage von ClientEarth ab. ClientEarth beantragte als Shell Aktionär die Erlaubnis, eine abgeleitete Klage gegen die Direktor*innen von Shell gemäß § 260 des Companies Act 2006 einzureichen. Die Klage argumentierte, dass die Shelldirektor*innen verschiedene Pflichten zur Unternehmensförderung verletzt hätten. Dies wurde insbesondere mit einer fehlerhaften Risikomanagementstrategie von Shell im Bereich des Klimawandels sowie einer unzureichenden Reaktion des Unternehmens auf das Urteil Milieudefensie gegen Royal Dutch Shell plc in den Niederlanden begründet.

Abstract

Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hatte vor dem High Court von England und Wales eine Klage gegen den Vorstand von Shell eingereicht. Die Antragstellerin argumentierte, dass die Shell Direktor*innen ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt hätten, indem sie es versäumt haben, Klimarisiken in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie angemessen zu berücksichtigen. Der High Court wies die Klage ab. Während Klimakläger*innen unter anderen Umständen höhere Erfolgschancen haben könnten, stellen die Tatsache, dass die Gerichte den Unternehmensführer*innen bei unternehmerischen Entscheidungen viel Ermessen einräumen und die Hürden, die Minderheitsaktionäre erreichen müssen, um im Namen von Unternehmen zu klagen, Hindernisse für diese Art von Klagen im britischen Gesellschaftsrecht dar.

S. 69 - 72, Judikatur

Burger, Simon

Rechtliche Anforderungen an das Menschenrechts- und Umwelt-Risikomanagement nach dem französischen Sorgfaltspflichtengesetz: Urteil des Tribunal judiciaire de Paris im Verfahren Sud PTT gegen La Poste

Zu den Pflichten nach dem französischen Sorgfaltspflichtengesetz:

Die veröffentlichte Fassung des Sorgfaltsplans muss es der Öffentlichkeit und Stakeholdern ermöglichen, Kenntnis von den konkret identifizierten Risiken der unternehmerischen Tätigkeit für die Menschenrechte, die Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt zu erlangen.

Eine Risikomatrix, die nicht „Bruttorisiken“, sondern „Nettorisiken“ (Risiken nach Anwendung der vom Unternehmen ergriffenen Abhilfemaßnahmen) nach ihrer Schwere hierarchisiert, bringt die vorrangig zu überwachenden Bereiche nicht ausreichend zum Ausdruck.

Unternehmen sind nicht verpflichtet, in der Risikomatrix ihre Zulieferer und Subunternehmen offenzulegen.

Das Gericht hat zu prüfen, ob das Unternehmen die Bestimmungen des Sorgfaltspflichtengesetzes einhält, nicht aber dem Unternehmen und Stakeholdern konkrete Maßnahmen vorzugeben.

Abstract

Mit dem Urteil des Tribunal judiciaire de Paris vom 5. Dezember 2023 wurden erstmals Verstöße eines Unternehmens gegen die Pflichten nach dem französischen Sorgfaltspflichtengesetz festgestellt. Das beklagte Unternehmen (La Poste) muss nun sein Risikomanagement betreffend die Umwelt- und Menschenrechtsrisiken seiner unternehmerischen Tätigkeit überarbeiten.

S. 72 - 76, Judikatur

Staber, Gabriela

OLG Bremen: Werbung mit den Begriffen „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „ressourcenschonend“ erfordert eine Konkretisierung

Abstract

Das OLG Bremen bestätigte in seiner Entscheidung, dass eine Werbung mit vagen Umweltangaben, wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „ressourcenschonend“ strenge Anforderungen an die Aufklärung über die Bedeutung dieser Begriffe stellt. Der Werbende muss konkretisieren, auf welche Vorzüge des Produktes sich die Auslobung bezieht. In der beanstandeten Werbung fehlte ein derartiger Hinweis, weswegen der Verfügungsantrag Erfolg hatte.

S. 76 - 80, Judikatur

Lichtenthäler, Sören/​Herrmann, Alina

Keine Rechtfertigung von Straftaten zum Zwecke des Klimaschutzes über § 34 StGB wegen sogenannten Klimanotstands

Der Erhalt eines menschengerechten globalen Erdklimas ist ein notstandsfähiges Kollektivrechtsgut, das bereits jetzt gefährdet ist.

Eine Handlung zur Bekämpfung des Klimawandels ist ungeeignet im Sinne von § 34 StGB, wenn sie lediglich dazu dient, Klimaschutz mit den Mitteln des Protestes zu erreichen.

Die Besetzung eines einzigen Baumes, der gefällt werden soll, kann nach § 34 StGB als geeignete Maßnahme zur unmittelbaren Rettung des Weltklimas angesehen werden, weil dadurch ein Beitrag zur Verhinderung des anthropogenen Treibhauseffekts geleistet wird. Eine andere Sichtweise würde der kollektiven Dimension des Klimaschutzes nicht gerecht und würde letztlich jede Form des Klimaschutzes überflüssig machen, weil sich jede Person auf die Wirkungslosigkeit ihres Verhaltens berufen könnte.

Eine Notstandshandlung ist im Sinne des § 34 Satz 2 StGB nicht angemessen, wenn die Rechtsordnung für die Lösung eines Interessenkonflikts abschließende Sonderregelungen, insbesondere ein geordnetes gerichtliches Verfahren, vorsieht.

Abstract

Das OLG Schleswig hat mit einer ausführlichen Begründung der Rechtfertigung von Straftaten nach § 34 StGB wegen „Klimanotstands“ eine Absage erteilt. Solange ein rechtlich geordnetes Verfahren zur Gefahrenabwehr vorgesehen ist, ist für eine Befugnis zum Eingriff in Rechte Dritter kein Raum.

S. 81 - 84, Praxis

Fuschlberger, Jennifer/​Stangl, Florian

ReFuelEU Aviation-VO: Vorstoß in Richtung nachhaltigen Luftverkehr

Die EU hat sich im Oktober auf eine VO für einen nachhaltigeren Luftverkehr geeinigt. Insbesondere durch eine verpflichtende Beimischung genau definierter Mindestanteile an nachhaltigen Flugkraftstoffen soll die VO ab 1. Jänner 2025 dazu beitragen, Treibhausgasemissionen kontinuierlich zu verringern.

Fundstelle: VO (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. 10. 2023 zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative „ReFuelEU Aviation“), ABl L 2023/2405, 1

S. 85 - 88, Praxis

Hattinger, Nina

„Die sozialen Wirkungen des öffentlichen Auftragswesens – Kann die EU mehr tun?“ – Eine Studie des Europäischen Parlaments

Im Oktober 2023 hat das Europäische Parlament eine Studie mit dem Titel „Die sozialen Wirkungen des öffentlichen Auftragswesens – Kann die EU mehr tun?“ veröffentlicht. Zweck der Studie ist es, die durch die Vergabe-RL 2014 geschaffenen Möglichkeiten, soziale und beschäftigungspolitische Ziele mittels öffentlicher Auftragsvergabe zu erreichen, aufzuzeigen. Weiters hat sich die Studie zum Ziel gesetzt, Hindernisse zu analysieren, die einer Umsetzung der bestehenden Bestimmungen der Vergabe-RL 2014 im Hinblick auf eine „soziale Vergabe“ entgegenstehen und Empfehlungen zu möglichen weiteren Maßnahmen auf EU-Ebene auszusprechen.

S. 89 - 93, Praxis

Al Sabouni, Abdulghani/​Claes, Fynn/​Gupte, Divy/​Schaudel, Laura-​Marie

Daten als Grundlage für multimodales Verkehrsmanagement – Wirtschaftliche und Rechtliche Anreize für Stakeholder, Daten zu teilen

Multimodales Verkehrsmanagement ist ein Ansatz, um den Verkehr in der EU effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Das EU-Projekt ORCHESTRA entwirft multimodale Verkehrsmanagementkonzepte und -lösungen innerhalb und zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Wasser, Luft). Im Moment wird Verkehrsmanagement nur in einzelnen Silos durchgeführt, mit kaum Kommunikation zwischen den einzelnen Modi. Damit multimodales Verkehrsmanagement Realität werden kann, müssen verschiedene Stakeholder aus allen Modi bereit sein, an einem Verkehrsmanagement-Ökosystem (MTME) teilzunehmen und ihre Daten in diesem Netzwerk zu teilen. Ob es genügend wirtschaftliche und rechtliche Anreize gibt, um die relevanten Stakeholder zu überzeugen, ihre Daten zu teilen, untersucht dieser Beitrag. Die wirtschaftlichen Anreize werden mithilfe eines „Value-Network-Diagrams“ dargestellt. Auf rechtlicher Seite wird der Einfluss des EU Data Acts untersucht. Ob diese Anreize ausreichen, oder ob eine gesetzliche Verpflichtung, Daten zu teilen, notwendig ist, beantwortet dieser Beitrag.

S. 93 - 98, Praxis

Berger, Christian/​Wixforth, Susanne

Sozialökologische Vergabe von Aufträgen und Beihilfen – Anspruch und Realität (Teil I)

Eine nicht nur nach dem niedrigsten Preis, sondern auch nach Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit ausgerichtete Vergabe von öffentlichen Aufträgen wäre ein zentraler wirtschaftspolitischer Hebel für die gerechte Gestaltung der Transformation zu einer CO2-neutralen Wirtschaft. So etwa die Durchführung von Bauprojekten ohne ausbeuterische Behandlung migrantischer Arbeitskräfte oder die Konditionierung der Auszahlung von Beihilfen mit sozialen Kriterien beim Ausbau erneuerbarer Energieträger. Ein Realitätscheck, Teil I.

S. 98 - 100, Praxis

Gläser, Lars

Nicht klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO

Mit Wirkung ab 1. Januar 2021 wurde auch in Österreich die so genannte „Zinsschranke“ eingeführt, deren Ziel eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen ist. Von dieser Begrenzung besteht jedoch ex lege eine Ausnahme für Finanzierungsaufwendungen, die „nachweislich und ausschließlich zur Finanzierung von langfristigen öffentlichen Infrastrukturprojekten innerhalb der Europäischen Union von allgemeinem öffentlichen Interesse verwendet werden“. Von dieser Ausnahme besteht wiederum eine Gegenausnahme für Finanzierungsaufwendungen für Atomkraftwerke und „klimaschädliche Infrastrukturprojekte“, die weiterhin unter die Abzugsbegrenzung fallen sollen.

Mit der nunmehr veröffentlichten Verordnung wird geregelt, welche Infrastrukturprojekte als nicht klimaschädlich anzusehen sind und daher im Ergebnis nicht der Abzugsbeschränkung der Zinsschranke unterliegen.

Fundstelle: BGBl II Nr 319/2023

S. 106 - 106, Veranstaltungen

Weinert, Barbara

Migration und nachhaltige Entwicklung – Fokus Westafrika

S. 107 - 108, Veranstaltungen

Zirwes, Leo J/​Wagner, Kilian

Climate Change and International Economic Law: Where are we headed?

S. 108 - 109, Veranstaltungen

Mlekusch, Marlene

Kinderrechte als Chance und Auftrag im Klimaschutz

S. 112 - 112, Veranstaltungen

Peneff, Anton/​Eicken, Valentin

EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal – Lieferkettenrecht – Grüne Finanzen

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