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Heft 3, September 2022, Band 2

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2708-9657

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Inhalt der Ausgabe

  • Krisenstaat und Katastrophenkulturen: Die Nachhaltigkeit der Regierenden in der Langzeitperspektive

    S. 270 - 278, Forum

    Johannes Preiser-Kapeller

    Die von Staats wegen verfügte Einschränkung der Nutzung von Wäldern hat eine lange Geschichte vor der Einführung des Begriffs „Nachhaltigkeit“ in diesem Kontext. Der Beitrag spürt diesen Ansätzen bis in die römische und chinesische Antike nach und verknüpft sie mit generellen Überlegungen zur Staatsbildung und -legitimierung durch organisatorische und infrastrukturelle Antworten auf klimatische Extreme und andere krisenhafte Herausforderungen. In der Langzeitperspektive werden die Möglichkeiten und Grenzen solcher vermeintlich nachhaltiger „Katastrophenkulturen“, insbesondere durch die Anhäufung neuer, meist ungeplanter Risiken, beleuchtet.

  • Die Schnittstellenproblematik im österreichischen Katastrophenschutzrecht

    S. 279 - 285, Aufsatz

    Peter Bußjäger

    Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit die Übergänge von einer Krisen- in eine Katastrophensituation und der Zeitpunkt der Beendigung derselben normativ fassbar sind. Darüber hinaus wird beleuchtet, wie verschiedene Rechtsgrundlagen mit diesem Schnittstellenproblem, das auch von einem Übergang der Zuständigkeiten geprägt ist, umgehen. Tatsächlich werden dabei die Grenzen des Rechts sichtbar, woraus sich auch Handlungsanleitungen für den Gesetzgeber ergeben.

  • Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft – Zur Reform der GAP 2021

    S. 286 - 295, Aufsatz

    Gernot Eckhardt

    Der europäische Green Deal verspricht künftigen Generationen ein besseres und gesünderes Leben durch saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie weit die Regelungen im Rahmen der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Green Deal Bezug nehmen und wie umfassend die GAP mittlerweile in die Europäische Umwelt- und Klimapolitik eingebettet ist.

  • „Grüne Kartelle“ – Vereinbarungen zwischen Unternehmen im Dienst der Nachhaltigkeit

    S. 296 - 305, Aufsatz

    Tim-Erik Held / Maria Dreher

    Nachhaltigkeitskooperationen der Industrie waren bereits in den letzten Jahren eine treibende Kraft bei der Schaffung höherer Nachhaltigkeitsstandards. Unternehmen sahen sich mangels klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen aber oftmals erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Der jüngste Leitlinienentwurf zur horizontalen Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern der Europäischen Kommission gibt nun Aufschluss darüber, in welcher Form Nachhaltigkeitskooperationen zulässig sein sollen. Allerdings sind die Leitlinien in der Entwurfsfassung mitunter stark rechtsdogmatisch geprägt und lassen weiterhin einige Zweifelsfragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung offen. Dieser Beitrag soll positive Entwicklungen sowie verbleibende Unklarheiten des Leitlinienentwurfs zusammenfassen und dabei insbesondere auf die unternehmerische Praxisperspektive eingehen.

  • Die Verordnung über europäische grüne Anleihen – Ein Meilenstein auf dem Weg zu einem grünen Finanzmarkt?

    S. 306 - 312, Aufsatz

    Katharina Plavec

    Der Markt für grüne Anleihen ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Der Vorschlag für eine Verordnung über europäische grüne Anleihen führt einen Standard für „Green Bonds“ ein, der eng mit der Taxonomie-VO verzahnt ist. Gemeinsam mit dem eingeführten Kontrollsystem sollen so „Greenwashing“ vermieden und der nachhaltige Finanzmarkt gestärkt werden.

  • Building Information Modeling als Nachhaltigkeitstool in der Vergabe: Pilotprojekt „Neubau des Bio-Institutes der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“

    S. 313 - 320, Aufsatz

    Tobias Fohn / Daniel Deutschmann

    Der gegenständliche Artikel soll einen fundierten Einblick in den Nutzen der Building Information Modeling-Methodik aus nachhaltiger Sicht im Rahmen von Vergabeverfahren vermitteln. Es soll aufgezeigt werden, dass der aus der Anwendung der BIM-Methodik resultierende Nutzen sehr vielfältig ausgestaltet sein kann und sich unter anderem auf die Abfallwirtschaft, das Facility-Management oder auf die Kreislaufwirtschaft als solche beziehen kann. Zur Veranschaulichung wird im vorliegenden Beitrag auf das von der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH durchgeführte BIM-Pilotprojekt „Neubau des Bio-Institutes der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“ Bezug genommen und im Zuge dessen auf die praktischen Vorteile, die eine Anwendung von BIM aus nachhaltiger Sicht mit sich bringt, näher eingegangen.

  • Antragsbefugnis bei nicht RL-konformer Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie

    S. 321 - 325, Judikatur

    Lisa Weinberger / Priska Lueger

    Ein Antrag auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität setzt keine unmittelbare Betroffenheit voraus.

    Zuständige Stelle für Anträge auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität sind die Landeshauptleute.

    Abstract

    Einzelpersonen kommt unabhängig davon, ob sie von einer Grenzwert-Überschreitung unmittelbar betroffen sind, ein Recht zu, die Einrichtung von den Anforderungen der Luftqualitäts-Richtlinie entsprechenden Mess- bzw Probenahmestellen zu beantragen. Zuständig für derartige Anträge sind die jeweiligen Landeshauptleute.

  • Amtsgericht Wiesbaden: WEG-Beschluss gegen E-Autos in Tiefgarage in Deutschland ungültig

    S. 326 - 326, Judikatur

    Moritz Zoppel

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mit einem Mehrheitsbeschluss untersagen, dass Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage einer Wohnanlage abgestellt werden.

    Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber jedem einzelnen Wohnungseigentümer ein Recht eingeräumt, bauliche Maßnahmen vorzunehmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die damit verbundene Intention des Gesetzgebers ginge ins Leer, wenn erzwungen werden könnte, dass eine Lademöglichkeit nicht genutzt wird, weil E-Autos nicht in der Garage abgestellt werden dürften.

    Ein solcher Beschluss ist nicht nichtig, verstößt aber gegen die Grundsätze der ordentlichen Verwaltung. Dies gilt, selbst wenn man als wahr annehmen würde, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen höher als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist.

  • Chiara Sacchi et al v Argentinien (Brasilien, Frankreich, Deutschland und die Türkei) – Staatliche Hoheitsgewalt und Auswirkungen des Klimawandels im Ausland

    S. 327 - 331, Judikatur

    Jane A Hofbauer

    Angesichts der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind die Auswirkungen des Klimawandels vernünftigerweise vorhersehbar, sodass sie in die Hoheitsgewalt eines Staates im Sinne von Art 2(1) UN-Kinderrechtskonvention fallen.

    Die spezielle Situation von Kindern findet bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges keine zusätzliche Berücksichtigung.

    Abstract

    Nachdem in den letzten Jahren auf nationaler Ebene zahlreiche Klimaklagen Erfolge verbuchen konnten, erließ der UN-Kinderrechtsausschuss eine richtungsweisende Entscheidung für klimabezogene Menschenrechtsbeschwerden. Insbesondere wurde darin die extraterritoriale Anwendbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention im Zusammenhang mit Klimaschäden bejaht, dies allerdings bei gleichzeitiger strikter Anwendung von anderen Zulässigkeitskriterien.

  • Anerkennung der „Mutter Natur“ als lebendiges Wesen und als Rechtsperson

    S. 332 - 335, Judikatur

    Maria Philomena Bertel

    Die natürliche Umwelt ist Teil der grundlegenden Menschenrechte, auf das „Recht auf Leben an sich“.

    Nachhaltige Entwicklung soll nicht zur nachhaltigen Zerstörung werden.

    Es ist an der Zeit, Mutter Natur Rechtspersönlichkeit bzw den Status einer Person zu verleihen.

    Abstract

    Anlässlich der Überprüfung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten, der rechtswidrig staatliches Land verpachtet hatte und aufgrund dessen zwangspensioniert wurde, hat der Madras High Court die „Mutter Natur“ als Rechtsperson anerkannt. Aus der Begründung des Gerichts ergibt sich, dass Handlungen, welche die „Mutter Natur“ schädigen, besonders bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Im konkreten Fall rechtfertigte dies, dass die Disziplinarmaßnahme vom Madras High Court nicht aufgehoben, sondern lediglich abgeändert wurde.

  • Das Recht auf eine gesunde Umwelt in der Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und 76/300 der UN-Generalversammlung

    S. 336 - 339, Praxis

    Margit Ammer

    Die Glosse bespricht Inhalt und rechtliche Bedeutung der Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen 48/13 zum Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Diese wurde 2021 ohne Gegenstimmen im Menschenrechtsrat angenommen und stellt eine wichtige Ergänzung zum anerkannten Menschenrechtskatalog dar (Ende Juli 2022 wurde die Resolution von der UN-Generalversammlung bestätigt).

    Fundstellen: Menschenrechtsrat, Resolution 48/13, The human right to a clean, healthy and sustainable environment, angenommen am 8. Oktober 2021, Forty-eighth session 13 September–11 October 2021, A/HRC/RES/48/13, https://undocs.org/A/HRC/RES/48/13; UN-Generalversammlung, Resolution A/RES76/300, The human right to a clean, healthy and sustainable environment, angenommen am 28. Juli 2022, seventy-sixth session, https://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?OpenAgent&DS=A/RES/76/300&Lang=E.

  • REPowerEU – Fast track für Erneuerbare Energieerzeugung

    S. 340 - 343, Praxis

    Christoph Cudlik

    Am 18. Mai 2022 hat die Europäische Kommission den Plan „RePowerEU“ zur Senkung des Energieverbrauchs sowie zur Steigerung und Diversifizierung der europäischen Energieversorgung vorgelegt. Im vorliegenden Beitrag werden die Vorschläge der Kommission zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energieerzeugung vorgestellt.

  • Kommissionsarbeitsprogramm 2022: Ein Jahr geprägt von nachhaltigkeitsrelevanten Initiativen

    S. 344 - 348, Praxis

    Birgit Hollaus

    Unter dem Motto „Europa gemeinsam stärker machen“ enthält das Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission auch eine Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Initiativen. Der bisherige Fortschritt bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms wurde teilweise durch (geo-)politische Ereignisse verzögert. Die Kommission wird letztlich das zweite Halbjahr 2022 nutzen müssen, um neue und anhängige nachhaltigkeitsrelevante Initiativen, wie das Fit-für-55-Paket, voranzutreiben.

    Fundstelle: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Arbeitsprogramm der Kommission für 2022: Europa gemeinsam stärker machen, 19. 10. 2021, COM(2021) 645 final.

  • Auswirkungen der kommenden auf EU-Recht basierenden nachhaltigkeitsbezogenen Due Diligence-Verpflichtungen auf chinesische Unternehmen am Beispiel von NIO

    S. 349 - 355, Praxis

    Adolf Peter

    Am 23. Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf zu einer Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDD-RL). Dieser Beitrag widmet sich den extraterritorialen Auswirkungen der CSDD-RL auf chinesische Unternehmen. Der Fokus dieses Beitrags muss vor allem im Hinblick auf die zentrale Bedeutung chinesischer Unternehmen für internationale Lieferketten betrachtet werden.

    Fundstelle: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937, 23. 2. 2022, COM(2022) 71 final, 2022/0051(COD).

  • Gefährdet der Wildwuchs internationaler Regulatorien die Kreislaufwirtschaft auf Ebene der sekundären Rohstoffgewinnung?

    S. 356 - 359, Praxis

    Hemma Sampl

    Der folgende Beitrag stellt den Kontext, die Eckpunkte sowie das Spannungsverhältnis der sich überlappenden Wirtschaftssektoren im Bereich der Gewinnung von sekundären Rohstoffen dar. Sekundärrohstoffe werden aus Abfällen gewonnen und mittels Recycling wieder zur Produktion von neuen Gütern in das System zurückgeführt. Die damit verbundenen Risiken des Übergangs von der Abfallphase hin zur Produktion neuer Stoffe, Gemische und Erzeugnisse im Sinne der chemikalienrechtlichen Bestimmungen und die Bereitstellung der damit verbundenen Informationen werden im Folgenden aufbereitet.

    Fundstellen: Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT) Richtlinie (EU) 2018/851 (http://data.europa.eu/eli/dir/2018/851/oj); Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/2022-03-01); Verordnung (EU) 2020/878 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/878/oj.); Europäische Kommission, COM (2019) 640 final, (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b828d165-1c22-11ea-8c1f-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_1&format=PDF); ECHA (2010), Leitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen, (https://echa.europa.eu/documents/10162/2324906/waste_recovered_de.pdf/991bc07a-7c64-4d2a-9aa0-6d8079a424fb); ECHA (2017), Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP (https://echa.europa.eu/documents/10162/2324906/substance_id_de.pdf/eb1721f9-74ec-4f8c-8aa3-1490fd510685?t=1525879326660); ECHA (2017), Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen (https://echa.europa.eu/documents/10162/2324906/articles_de.pdf); Chemikaliengesetz 1996 idgF; Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF.

  • ANKÖ: Mittels E-Plattform zur grünen Vergabe

    S. 360 - 363, Praxis

    Jennifer Gutsche

    Neben innovativen und sozialpolitischen Kriterien können gemäß § 20 Abs 5 BVergG 2018 nunmehr auch ökologische Aspekte innerhalb einer öffentlichen Beschaffung von öffentlichen Auftraggebern berücksichtigt werden. Darunter fallen zB Maßnahmen zu Erhöhung der Energie- oder Materialeffizienz, der Abfall- und Emissionsvermeidung sowie der Erhöhung des Bodenschutzes. So unterschiedlich die Wege sind, so einheitlich ist das Ziel: Auf die „Umweltgerechtheit der Leistung“ ist im Vergaberecht zwingend Bedacht zu nehmen. Die öffentliche Hand muss daher dieser gesetzlichen Anforderung in ihrer Rolle als öffentlicher Auftraggeber und der damit einhergehenden Vorbildfunktion nachkommen. Unterstützung findet sich in innovativen, digitalen Lösungen, welche unter anderem von Vergabeplattformen entwickelt werden.

  • How to: Umweltinspektion – oder: Wieso wir uns mit dem Instrument der Umweltinspektion so schwertun

    S. 364 - 370, Praxis

    Peter Sander

    Seit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie sind in Österreich Umweltinspektionen von IPPC-Anlagen durchzuführen. Bislang ist diese Umweltinspektion als eine Art Ortsaugenschein der Anlagenbehörde bekannt, in deren Rahmen die Einhaltung von Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden, aus Emissionsdaten und -dokumentation und Ähnliches überprüft werden. Bei näherer Betrachtung liegt die Umweltinspektion aber ein wenig quer zum klassischen Anlagenrecht, weil sie unionsrechtlich geprägt nur einen Teil des anlagenrechtlichen Konsenses erfasst, eigentlich keine klassische aufsichtsbehördliche Amtshandlung im Rahmen des AVG darstellt und überhaupt mit einer besonderen Öffentlichkeitsbeteiligung einhergeht. Der vorliegende Beitrag versucht, einen Überblick über die Rahmenbedingungen und die praktischen Erfahrungen der ersten paar Jahre Umweltinspektion in Österreich zu geben.

    Fundstelle: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl L 2010/334, 17; § 82a Abs 1 GewO; § 63a Abs 1 AWG 2002.

  • FAST – Liechtenstein Initiative for Finance Against Slavery and Trafficking

    S. 371 - 377, Praxis

    Judith Sild

    Sklaverei und Menschenhandel sind globale Probleme auch der heutigen Zeit („modern slavery“). Die SDGs greifen diese Thematik auf und animieren Staaten und die Wirtschaft zu Abhilfemaßnahmen. Dem folgend rief Liechtenstein eine Initiative ins Leben, die insbesondere die Potentiale des Finanzmarktes herausstellt und Unterstützung für einen globalen und gemeinsamen Kampf gegen Sklaverei und Menschenhandel bietet.

    Fundstelle: https://www.fastinitiative.org/.

  • Rechtliche Entwicklungen auf dem Weg zu den Energiegemeinschaften: Ein Rückblick auf die RESCoop Jahreskonferenz 2022

    S. 382 - 383, Veranstaltungen

    Mirella Maria Johler
  • Innsbrucker Gespräche zum Europäischen und Internationalen Recht (IGEIR) – Was ist und wozu brauchen wir ein Europäisches Nachhaltigkeitsrecht?

    S. 384 - 385, Veranstaltungen

    Simon Bickel / Marija Bilić
  • How does a glacier end up in court? Scientific evidence and climate change litigation

    S. 385 - 386, Veranstaltungen

    Stephan Radner
  • Tag der Erneuerbaren Energien

    S. 386 - 387, Veranstaltungen

    Florian Stangl / Katharina Häusler
  • Ensuring the Sustainability of Outer Space – The Role of Space Law and Policy

    S. 388 - 389, Veranstaltungen

    Max Felbermayr
  • From Fossil Fuels to Renewable Energy: Trade and Investment Options – Defining the Research Agenda after COP26, the IPCC Reports and OECD Discussions

    S. 389 - 390, Veranstaltungen

    Tim Ellemann
  • Universität Hamburg: Private Klimaklagen – Ein Mehrwehrt für mehr Klimaschutz?

    S. 391 - 392, Veranstaltungen

    Jonas Voigt / Lara Schmidt
  • Nachhaltigkeit im Weltraum

    S. 393 - 393, Veranstaltungen

    Arya Gerda Haager

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