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Zoppel, Moritz

Amtsgericht Wiesbaden: WEG-Beschluss gegen E-Autos in Tiefgarage in Deutschland ungültig

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mit einem Mehrheitsbeschluss untersagen, dass Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage einer Wohnanlage abgestellt werden.

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber jedem einzelnen Wohnungseigentümer ein Recht eingeräumt, bauliche Maßnahmen vorzunehmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die damit verbundene Intention des Gesetzgebers ginge ins Leer, wenn erzwungen werden könnte, dass eine Lademöglichkeit nicht genutzt wird, weil E-Autos nicht in der Garage abgestellt werden dürften.

Ein solcher Beschluss ist nicht nichtig, verstößt aber gegen die Grundsätze der ordentlichen Verwaltung. Dies gilt, selbst wenn man als wahr annehmen würde, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen höher als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist.

  • Zoppel, Moritz
  • NR 2022, 326
  • E-Mobilität
  • § 20 deutsches WEG
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • § 19 deutsches WEG
  • Wohnungseigentümer
  • Nutzung von Tiefgaragen
  • Ladestationen
  • AG Wiesbaden, 04.02.2022, 92 C 2541/21

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