Chiara Sacchi et al v Argentinien (Brasilien, Frankreich, Deutschland und die Türkei) – Staatliche Hoheitsgewalt und Auswirkungen des Klimawandels im Ausland
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 2
- Judikatur, 2901 Wörter
- Seiten 327 -331
- https://doi.org/10.33196/nr202203032701
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Angesichts der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind die Auswirkungen des Klimawandels vernünftigerweise vorhersehbar, sodass sie in die Hoheitsgewalt eines Staates im Sinne von Art 2(1) UN-Kinderrechtskonvention fallen.
Die spezielle Situation von Kindern findet bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges keine zusätzliche Berücksichtigung.
Nachdem in den letzten Jahren auf nationaler Ebene zahlreiche Klimaklagen Erfolge verbuchen konnten, erließ der UN-Kinderrechtsausschuss eine richtungsweisende Entscheidung für klimabezogene Menschenrechtsbeschwerden. Insbesondere wurde darin die extraterritoriale Anwendbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention im Zusammenhang mit Klimaschäden bejaht, dies allerdings bei gleichzeitiger strikter Anwendung von anderen Zulässigkeitskriterien.
- Hofbauer, Jane A
- Umweltprinzipien zur Auslegung von Menschenrechtsstandards
- NR 2022, 327
- Committee on the Rights of the Child under the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure in respect of Communication, 22.09.2021, No 104/2019
- Opfereigenschaft
- Nachhaltigkeitsrecht
- Artikel 5(1), 7(e), (f) und (g) des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention
- Klimawandel
- Artikel 2(1), 3, 6(1) und (2), 24, 30 UN-Kinderrechtskonvention
- UN-Kinderrechtskonvention
- extraterritoriale Anwendung von Menschenrechtsverträgen
- Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges
- ILC Artikel zur Staatenverantwortlichkeit (Art 47)
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