Anerkennung der „Mutter Natur“ als lebendiges Wesen und als Rechtsperson
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 2
- Judikatur, 2044 Wörter
- Seiten 332 -335
- https://doi.org/10.33196/nr202203033201
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Die natürliche Umwelt ist Teil der grundlegenden Menschenrechte, auf das „Recht auf Leben an sich“.
Nachhaltige Entwicklung soll nicht zur nachhaltigen Zerstörung werden.
Es ist an der Zeit, Mutter Natur Rechtspersönlichkeit bzw den Status einer Person zu verleihen.
Anlässlich der Überprüfung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten, der rechtswidrig staatliches Land verpachtet hatte und aufgrund dessen zwangspensioniert wurde, hat der Madras High Court die „Mutter Natur“ als Rechtsperson anerkannt. Aus der Begründung des Gerichts ergibt sich, dass Handlungen, welche die „Mutter Natur“ schädigen, besonders bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Im konkreten Fall rechtfertigte dies, dass die Disziplinarmaßnahme vom Madras High Court nicht aufgehoben, sondern lediglich abgeändert wurde.
- Bertel, Maria Philomena
- Madras High Court (Madurai Bench), 19.04.2022, W.P.(MD)Nos.18636 of 2013W.P.(MD)Nos. 3070 of 2020W.M.P.(MD)No 2614 of 2020, A Periyakaruppan vs The Principal Secretary to Government (Revenue Department) and The Additional Chief Secretary and Commissioner
- Umweltschutz
- Rechte der Natur
- Website: https://www.mhc.tn.gov.in/judis/index.php/casestatus/viewpdf/821338 (10. 7. 2022)
- Indien
- Verfahrensgrundsätze
- Nachhaltigkeitsrecht
- NR 2022, 332
- Natur als Rechtsperson
- Art 226 Abs 1 Verfassung von Indien
- Nachhaltigkeit
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