Zum Hauptinhalt springen
Lueger, Priska/​Weinberger, Lisa

Antragsbefugnis bei nicht RL-konformer Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Antrag auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität setzt keine unmittelbare Betroffenheit voraus.

Zuständige Stelle für Anträge auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität sind die Landeshauptleute.

Abstract

Einzelpersonen kommt unabhängig davon, ob sie von einer Grenzwert-Überschreitung unmittelbar betroffen sind, ein Recht zu, die Einrichtung von den Anforderungen der Luftqualitäts-Richtlinie entsprechenden Mess- bzw Probenahmestellen zu beantragen. Zuständig für derartige Anträge sind die jeweiligen Landeshauptleute.

  • Lueger, Priska
  • Weinberger, Lisa
  • § 4 IG-L
  • Luftreinhalterecht
  • Art 6, 7, 13, 23 Luftqualitäts-RL
  • IG-L-Messkonzeptverordnung
  • NR 2022, 321
  • § 5 IG-L
  • Antragsbefugnis
  • VwGH, 21.10.2021, Ra 2020/07/0117
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Unionsrecht
  • subjektive Rechte

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!