


Antragsbefugnis bei nicht RL-konformer Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NRBand 2
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2709 Wörter, Seiten 321-325
9,80 €
inkl MwSt




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Ein Antrag auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität setzt keine unmittelbare Betroffenheit voraus.
Zuständige Stelle für Anträge auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität sind die Landeshauptleute.
Abstract Einzelpersonen kommt unabhängig davon, ob sie von einer Grenzwert-Überschreitung unmittelbar betroffen sind, ein Recht zu, die Einrichtung von den Anforderungen der Luftqualitäts-Richtlinie entsprechenden Mess- bzw Probenahmestellen zu beantragen. Zuständig für derartige Anträge sind die jeweiligen Landeshauptleute.
-
- Lueger, Priska
- Weinberger, Lisa
-
- § 4 IG-L
- Luftreinhalterecht
- Art 6, 7, 13, 23 Luftqualitäts-RL
- IG-L-Messkonzeptverordnung
- NR 2022, 321
- § 5 IG-L
- Antragsbefugnis
- VwGH, 21.10.2021, Ra 2020/07/0117
- Nachhaltigkeitsrecht
- Unionsrecht
- subjektive Rechte
Ein Antrag auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität setzt keine unmittelbare Betroffenheit voraus.
Zuständige Stelle für Anträge auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität sind die Landeshauptleute.
Einzelpersonen kommt unabhängig davon, ob sie von einer Grenzwert-Überschreitung unmittelbar betroffen sind, ein Recht zu, die Einrichtung von den Anforderungen der Luftqualitäts-Richtlinie entsprechenden Mess- bzw Probenahmestellen zu beantragen. Zuständig für derartige Anträge sind die jeweiligen Landeshauptleute.
- Lueger, Priska
- Weinberger, Lisa
- § 4 IG-L
- Luftreinhalterecht
- Art 6, 7, 13, 23 Luftqualitäts-RL
- IG-L-Messkonzeptverordnung
- NR 2022, 321
- § 5 IG-L
- Antragsbefugnis
- VwGH, 21.10.2021, Ra 2020/07/0117
- Nachhaltigkeitsrecht
- Unionsrecht
- subjektive Rechte