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Nachhaltigkeitsrecht

Heft 4, Dezember 2022, Band 2

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-9657

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Inhalt der Ausgabe

S. 402 - 407, Forum

Edtstadler, Karoline

Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigkeitsziele – Wo steht Österreich?

Im September 2015 wurde auf Ebene der Vereinten Nationen die Resolution „Transformation unserer Welt, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York von allen Staats- und Regierungschefs beschlossen. Damit haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen und 169 Unterzielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) innerstaatlich sowie im Rahmen ihrer Außenbeziehungen umzusetzen. Dabei sind alle Staaten aufgerufen, regelmäßig ihre Fortschritte zur Realisierung der Agenda 2030 mit Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichten (FNUs) zu überprüfen. Diese Berichte sind das „Herzstück“ zur Umsetzung der SDGs und stellen zudem die Basis für die jährlichen hochrangigen Treffen auf Ebene der Vereinten Nationen dar.

S. 408 - 415, Aufsatz

Mauerhofer, Volker

Nachhaltigkeitsrecht: Herausforderungen und Perspektiven

Der Beitrag gibt einen Überblick zu wesentlichen weltweiten, gemeinschaftlichen und nationalen Herausforderungen für das Recht der Nachhaltigkeit. Das Entscheidungskonzept der 3-D-Nachhaltigkeit sowie das neue globale Netto-Gewinn-Prinzip auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene werden als Perspektiven eingeführt. Existierende und künftige Ansätze, um das neue Netto-Gewinn-Prinzip national umzusetzen, werden zudem präsentiert.

S. 416 - 423, Aufsatz

Pollitzer, Fabian/​Schurich, Chiara/​Auf, Siba

Privatrecht und Nachhaltigkeit: Gewährleistung für ESG-Verstöße im Wertschöpfungsprozess?

Komplexe grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten sind Konsequenz einer integrierten Wirtschaftsordnung und gleichzeitig ihre Voraussetzung. Allerdings werden diese aufgrund von ESG-Bedenken in jüngster Zeit zunehmend kritisch betrachtet. Das Rechtssystem reagiert mit verschiedenen Hebeln, wobei dieser Beitrag die den Endabnehmer*innen zustehenden Möglichkeiten des Zivilrechts analysiert. Die Untersuchung ergibt, dass Gewährleitungsansprüche bei ESG-Mängeln in der Wertschöpfungskette grundsätzlich geltend gemacht werden können und unterstreicht somit die Rolle des Privatrechts in der Sicherstellung von Nachhaltigkeit.

S. 424 - 433, Aufsatz

Wallner, Julia/​Nigmatullin, Emil

Staatliche Klimaschutzmaßnahmen und deren (grundrechtliche) Grenzen

Bei der Gestaltung staatlicher Klimaschutzmaßnahmen stellen sich zahlreiche rechtliche Grundfragen. Dazu zählt insbesondere jene nach der Reichweite des – durch unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben begrenzten – rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers. Zentrales Korrektiv staatlichen Handelns ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot, was sich im Falle eingriffsintensiver Klimaschutzmaßnahmen instruktiv zeigt.

S. 434 - 442, Aufsatz

Weber, Teresa

REPowerEU und Renewable Go-To Areas: Kompetenzrechtsfragen einer Umsetzung

Der vorliegende Beitrag behandelt einen aktuellen Richtlinien-Vorschlag, den die Europäische Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans vorgelegt hat. Zentraler Bestandteil des Vorschlags ist die verpflichtende Ausweisung von Vorrangzonen für erneuerbare Energie, an die dann erhebliche Verfahrensbeschleunigungen für in diesen Zonen gelegene Ausbauvorhaben knüpfen.

S. 443 - 453, Aufsatz

Klamert, Marcus/​Koppensteiner , Franz AM

Die Kernkraft und das europäische Beihilferecht

Trotz aller Bedenken, die man gegen die Kernkraft ins Treffen führen kann, sehen viele EU-Mitgliedstaaten darin offenbar eine „nachhaltige, kohlenstoffarme Energiequelle, [die] zu einem Energieversorgungsmix gehören müsse, wenn der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ein Ende gesetzt und Klimaschutzziele erreicht werden sollten“. Dieser Zugang erklärt vermutlich, weshalb in Europa immer öfter über den – zumeist mit erheblichen staatlichen Aufwendungen einhergehenden – (Aus-)Bau von Kernkraftwerken nachgedacht wird. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Kernkraft und Beihilferecht rückt damit zwangsläufig in den Vordergrund. Im Folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte dieses Verhältnisses näher beleuchtet werden.

S. 454 - 461, Aufsatz

Achleitner, Ranjana Andrea

EU-Taxonomie: Ein grünes Label für Atomkraft und Erdgas?

Österreich hat eine Nichtigkeitsklage gegen die umstrittene delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Taxonomie-VO beim EuG eingereicht. Der angefochtene Rechtsakt erlaubt, bestimmte Kernenergie- und Gastätigkeiten in die Taxonomie aufzunehmen und als ökologisch nachhaltig einzustufen. Kritiker*innen sehen hierin ein „Greenwashing“ von Atomenergie und Erdgas und bezweifeln die Befugnis der Kommission, eine solche Entscheidung zu treffen. Über diese höchst politische und konfliktbeladene Frage hat nun das EuG zu urteilen. Der folgende Beitrag zeigt mögliche Argumente für eine Nichtigkeit des Rechtsaktes auf bzw erörtert das Potenzial eines Klageerfolges.

S. 462 - 470, Aufsatz

Ruppel, Oliver C./​Dobers, Cleo

SDGs und Pariser Abkommen: Symbiose zur Verwirklichung von Menschenrechten und Klimaschutz?

Entscheidungsträger*innen, Jurist*innen und Gesetzgeber stehen in der Verantwortung, die Wissenschaft, Fakten und Unsicherheiten des Klimawandels zu kennen und zu verstehen, um unter anderem die Ziele des Pariser Abkommens, der NDCs und der SDGs besser erreichen zu können. Das Papier erörtert kritisch das komplexe Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Regimen im Hinblick auf Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Menschenrechte, auch um künftig besser auf Fragen des Klimanotstands reagieren zu können.

S. 471 - 476, Judikatur

Felzmann, Petra

Zur Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer Photovoltaikanlage am Wohnungseigentumsobjekt

Führt die Errichtung einer Photovoltaikanlage dazu, dass die verbleibende Fläche es den anderen Wohnungseigentümern unmöglich macht, selbst eine avisierte Photovoltaikanlage zu errichten, steht „schon allein diese Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 WEG [...] dem Antragsbegehren der Antragstellerin entgegen“.

Abstract

Der OGH sah in den Plänen einer Wohnungseigentümerin, am Dach des Hauses eine Photovoltaikanlage zur Stromversorgung ihres Unternehmens zu errichten, eine schutzwürdige Beeinträchtigung der Interessen der anderen Wohnungseigentümer. Letzteren würde dadurch die Möglichkeit genommen, ihre eigenen Pläne für eine Photovoltaikanlage zu realisieren.

S. 476 - 481, Judikatur

Randl, Heike

Holzgewinnung im Fokus: Die Slowakei, der Harvester und das Auerhuhn

Waldbewirtschaftungsprogramme und deren Änderungen, durch besondere Umstände bedingte Holzernten sowie Maßnahmen zur Verhütung der Gefährdung der Wälder und zur Beseitigung der Folgen von Schäden durch Naturkatastrophen sind als Pläne oder Projekte im Sinne von Art 6 Abs 3 Habitat-RL einzustufen, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind.

Art 6 Abs 3 Habitat-RL lässt keine nationalen Vorschriften zu, die bestimmte Kategorien von Plänen oder Projekten allgemein von der Pflicht zur Prüfung ihrer Verträglichkeit mit einem Natura 2000-Gebiet ausnehmen.

Für einen Verstoß gegen Art 6 Abs 2 Habitat-RL muss kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Tätigkeit der Waldbewirtschaftung und einer erheblichen Störung des Auerhuhns (Tetrao urogallus) dargetan werden. Es genügt der Nachweis der Wahrscheinlichkeit oder Gefahr einer solchen Störung durch diese Tätigkeit.

Schutzmaßnahmen, die befristet sind und durch spätere Entscheidungen verlängert werden müssen, erfüllen nicht die Kriterien des Art 4 Abs 1 Vogelschutz-RL.

Abstract

Das Auerhuhn gilt als besonders störungsempfindliche Tierart mit hohen Qualitätsansprüchen an den Lebensraum. Seit dem EU-Beitritt der Slowakei 2004 wurden dessen Bestände in besonderen Schutzgebieten bis 2019 halbiert. Ursächlich waren intensive Holzernten und Pestizideinsätze – ermöglicht durch Ausnahmen von der Pflicht zur Prüfung der Verträglichkeit von forstlichen Planungen und Forstschutzmaßnahmen mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete sowie durch unzureichende aktive Schutzmaßnahmen für das Auerhuhn und seiner Lebensräume. Dies führte im Juni 2022 zu einer Verurteilung durch den EuGH.

S. 482 - 485, Judikatur

Candray, Héctor

Nachhaltiges Wirtschaften in Lateinamerika: Der Fall Miskito Taucher gegen Honduras (Miskito Divers v Honduras) vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) verankerte Pflicht eines Staates zur Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte umfasst auch einen Grundsatz der nachhaltigen Unternehmensführung im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, kurz UNGP).

Abstract

Nachdem eine Gruppe von durch gefährliche Fischereipraktiken geschädigten Miskito-Tauchern und deren Familien eine Beschwerde gegen Honduras eingebracht und mit dem Staat einen Vergleich erzielt hatten, erläuterte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil die Verantwortung von Unternehmen und die Pflichten von Staaten im Zusammenhang mit von Unternehmen begangenen Menschenrechtsverletzungen. Darin führt der Gerichtshof aus, welche Verpflichtungen sich aus der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, kurz UNGP) ergeben, womit er eine Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Rechte bewirkte.

S. 486 - 489, Judikatur

Wallner, Julia

Klimaschutz im Lichte der Major Questions Doktrin

Nimmt eine Behörde weitreichende Befugnisse („major questions“) in Anspruch, so ist zu ermitteln, ob der Kongress diese tatsächlich übertragen hat.

Im Fall von „major questions“ (diese erfordern eine Abwägung gegenläufiger Interessen und sind von besonderer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung), ist eine bloß „plausible gesetzliche Grundlage“ für die behördliche Erledigung nicht ausreichend; es bedarf vielmehr einer eindeutigen Ermächtigung des Kongresses („clear congressional authorization“).

Die von der Environmental Protection Agency (EPA) im Rahmen ihres Clean Power Plan angestrebte Umstrukturierung der nationalen Stromerzeugung (insbesondere Senkung des Anteils von Kohle von 38 % auf 27 % bis 2030) stellt eine „major question“ dar.

Art 111(d) des Clean Air Acts, der die EPA zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe bestehender Kohle- und Gaskraftwerke auf Basis eines von ihr zu bestimmenden „best system of emission reduction“ berechtigt, stellt keine ausreichend genaue Ermächtigung des Kongresses im Sinne der „Major Questions Doktrin“ dar.

Die EPA hat mit der Erlassung des „Clean Power Plan“ ihre Befugnisse nach Art 111(d) Clean Air Act überschritten. Sie ist nicht befugt, eine Umstrukturierung der nationalen Stromerzeugung anzuordnen. Insbesondere darf sie nicht zur Senkung von Treibhausgasemissionen den Anteil von Kohle an der Stromerzeugung deckeln.

Abstract

In West Virginia et al v EPA et al hat der Supreme Court erstmals die „major questions doctrine“ anerkannt. Demnach dürfen „major questions“ (Fragen von erheblicher politischer und wirtschaftlicher Bedeutung) nur dann von Behörden entschieden werden, wenn der Kongress diese eindeutig dazu ermächtigt hat; eine bloß „plausible gesetzliche Grundlage“ ist nicht ausreichend. Der von der EPA in ihrem Clean Power Plan vorgesehene schrittweise Umstieg von Kohle bzw Gas auf weniger klimaschädliche Energieträger in der Stromerzeugung ist eine „major question“. Zwar ermächtigt Art 111(d) Clean Air Act die EPA zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe bestehender Kohle- und Gaskraftwerke, der Supreme Court erblickte in Art 111(d) Clean Air Act jedoch keine ausreichend bestimmte Ermächtigung des Kongresses im Sinne der „major questions doctrine“. Die EPA war und ist folglich nicht berechtigt, einen Umstieg von Kohle bzw Gas auf erneuerbare Energieträger anzuordnen.

S. 490 - 494, Judikatur

Kirchmair, Lando

Klimaschutz als Menschenrecht: Das brasilianische Supremo Tribunal Federal verleiht völkerrechtlichem Abkommen zum Klimaschutz Verfassungsrang

Die brasilianische Exekutive hat die verfassungsmäßige Pflicht, die Mittel des Klimafonds zum Zwecke der Abschwächung des Klimawandels einzusetzen und sie jährlich zuzuweisen. Eine Kontingentierung dieser Mittel ist aufgrund der verfassungsmäßigen Pflicht zum Schutz der Umwelt (Art 225 Brasilianische Verfassung [BV]), der von Brasilien eingegangenen internationalen Rechte und Verpflichtungen (Art 5 Abs 2 BV) sowie des verfassungsrechtlichen Prinzips der Gewaltenteilung (Art 2 BV sowie Art 9 Abs 2 Gesetz 101/2000 [LRF]) verboten.

Abstract

Der brasilianische Bundesgerichtshof (Supremo Tribunal Federal [STF]) hat mit seiner Entscheidung vom 1. Juli 2022 eine international beachtenswerte Entscheidung für den Klimaschutz getroffen. Die brasilianische Exekutive wird in dieser Entscheidung verurteilt, verfassungswidrig 2019 die Mittel des brasilianischen Klimafonds gar nicht und 2020 nicht ausreichend eingesetzt zu haben. Hiermit habe sie, so das STF, unter anderem gegen Art 225 der Brasilianischen Verfassung, das Recht auf eine gesunde Umwelt sowie gegen die von Brasilien ratifizierten internationalen Übereinkommen in Sachen Klimaschutz (beispielsweise das Pariser Abkommen) verstoßen. Letztere, und das ist auch auf dem progressiven Feld der Klimaschutzklagen eine Novität, wurden in dieser Entscheidung mit Menschenrechtsübereinkommen gleichgesetzt und somit innerstaatlich auf Verfassungsrang gehoben, obwohl das dafür vorhandene Prozedere nicht angewandt wurde und diese Übereinkommen auf einfachgesetzlichem Rang standen. Diese Entscheidung verkörpert somit eine naturrechtliche Fundierung von internationalen Übereinkommen zum Klimaschutz.

S. 495 - 500, Praxis

Roth, Eileen/​Abshagen, Marie-​Luise

Gegen die Unverbindlichkeit der SDGs

Seit der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“, SDGs) sind weltweit Nachhaltigkeitsstrategien entstanden und Staaten berichten regelmäßig über ihre Umsetzungsfortschritte beim internationalen Nachhaltigkeitsforum („High Level Political Forum“, HLPF) in New York. Trotz dieser weltweiten Aufmerksamkeit für die Ziele steht es um ihre Umsetzung sehr schlecht. Mit der Broschüre „Gesetze für Nachhaltigkeit“ hat das Forum Umwelt und Entwicklung über 100 Vorschläge für Gesetze zur Umsetzung der SDGs entwickelt, die der Deutsche Bundestag in der 20. Legislaturperiode verabschieden könnte. Damit soll die Umsetzung der SDGs verbindlicher werden, denn nur so können die SDGs noch rechtzeitig erreicht werden.

S. 501 - 504, Praxis

Janig, Philipp

WTO-Abkommen über Fischereisubventionen

Fischereisubventionen tragen wesentlich zur Überfischung der Weltmeere bei und sind damit ein Hindernis für ihre nachhaltige Bewirtschaftung. Sustainable Development Goal 14.6 sieht explizit ein Verbot derartiger schädlicher Subvention vor. Das WTO-Abkommen über Fischereisubventionen ist ein erster, wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels; bleibt aber unvollkommen.

Fundstelle: Agreement on Fisheries Subsidies (Ministerial Decision of 17 June 2022) WT/MIN(22)/33, WT/L/1144.

S. 504 - 508, Praxis

Aigner, Albert/​Dick, Axel

Standards im Feld der ESG-Ratings

Die Analyse bisheriger ESG-Bewertungen zeigt fundamentale Abweichungen zu den von der Europäischen Union geforderten Informationen einer umfassenden Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Der vorliegende Beitrag soll aufzeigen, auf welchen Grundlagen gegenwärtige ESG-Ratings zustande kommen und welche bereits bestehenden Möglichkeiten zu mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit führen können.

S. 509 - 514, Praxis

Baumüller, Josef/​Haring, Nikolai/​Merl, Stefan

Die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Überblick und Anwendungsbereich

In der Nacht des 21. Juni 2022 konnte eine politische Einigung auf die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erzielt werden. Damit wurde der Rahmen für die neuen Anforderungen in puncto Nachhaltigkeitstransparenz definiert, mit dem europäische Unternehmen in ihrer Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 konfrontiert sind und der ein Schlüsselelement in den Plänen der EU-Kommission zu „Sustainable Finance“ darstellt. Der folgende Beitrag stellt zentrale Inhalte dieser Endfassung dar, wobei insbesondere auf Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vom April 2021 eingegangen wird. Darüber hinaus werden die Regelungen zum Anwendungsbereich und -zeitpunkt der neuen Berichtspflichten vertieft diskutiert.

Fundstelle: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2013/34/EU, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014, as regards corporate sustainability reporting – Fassung entsprechend dem Verhandlungsstand vom 21. Juni 2022.

S. 514 - 518, Praxis

Bretschneider, Vincent/​Gütl, Elisabeth/​Haibel, Markus

Einschränkungen und Hürden beim geplanten Auslaufen der Verbrennungsmotoren in der EU

Auf europäischer Ebene wird gerade über die Zukunft von Verbrennungsmotoren für neue PKW und neue leichte Nutzfahrzeuge verhandelt. Es geht um nichts weniger als das de facto-Verkaufsende solcher herkömmlich betriebenen neuen Benzin- und Diesel-Fahrzeuge in der EU für 2035. Damit sendet die EU ein wichtiges und klares Signal, dass sie es ernst meint mit der Verabschiedung konkreter Gesetze, um die verbindlichen Ziele des EU-Klimagesetzes („Klimaneutralität bis 2050“) zu erreichen. Offen und umstritten bleibt die Rolle und der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) im Straßenverkehr, insbesondere im Bereich der PKW und leichten Nutzfahrzeuge.

S. 519 - 522, Praxis

Windbichler , Martina

EU-Studie zur Berücksichtigung von Lebenszykluskriterien und Ökobilanzen in öffentlichen Vergabeverfahren

Die Europäische Kommission hat erstmalig eine Studie zur grünen Vergabe durchgeführt. In neun ausgewählten EWR-Staaten (im deutschsprachigen Raum Österreich, Deutschland, Schweiz) wurde die Implementierung von Lebenszykluskriterien und die Rolle von Ökobilanzen (Product Environmental Footprint) im öffentlichen Beschaffungswesen untersucht. Geleitet wurde diese international begleitete Studie von einem österreichischen Kernteam. Die Ergebnisse und Best-Practice-Beispiele dieser Studie über Maßnahmen, die auf die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und/oder Ökobilanzierung abzielen, wurden von der Europäischen Kommission nunmehr veröffentlicht.

S. 529 - 530, Veranstaltungen

Grandits, Hannah

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S. 530 - 531, Veranstaltungen

Grollmann, Felix

Die Zivilistik vor der Herausforderung des Anthropozäns

S. 533 - 533, Veranstaltungen

Maaß, Jennifer

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S. 534 - 535, Veranstaltungen

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