Zur Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer Photovoltaikanlage am Wohnungseigentumsobjekt
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 2
- Judikatur, 3832 Wörter
- Seiten 471 -476
- https://doi.org/10.33196/nr202204047101
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Führt die Errichtung einer Photovoltaikanlage dazu, dass die verbleibende Fläche es den anderen Wohnungseigentümern unmöglich macht, selbst eine avisierte Photovoltaikanlage zu errichten, steht „schon allein diese Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 WEG [...] dem Antragsbegehren der Antragstellerin entgegen“.
Der OGH sah in den Plänen einer Wohnungseigentümerin, am Dach des Hauses eine Photovoltaikanlage zur Stromversorgung ihres Unternehmens zu errichten, eine schutzwürdige Beeinträchtigung der Interessen der anderen Wohnungseigentümer. Letzteren würde dadurch die Möglichkeit genommen, ihre eigenen Pläne für eine Photovoltaikanlage zu realisieren.
- Felzmann, Petra
- § 16 WEG
- Photovoltaikanlage
- WEG-Novelle 2022
- § 3 MRG
- Nachhaltigkeitsrecht
- Wohnungseigentümer
- § 28 WEG
- wesentliche Interessensbeeinträchtigung
- OGH, 17.03.2022, 5 Ob 137/21i
- § 52 WEG
- erneuerbare Energie
- Änderungsrecht
- NR 2022, 471
- § 9 MRG
- privilegierte Änderung
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