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Randl, Heike

Holzgewinnung im Fokus: Die Slowakei, der Harvester und das Auerhuhn

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Waldbewirtschaftungsprogramme und deren Änderungen, durch besondere Umstände bedingte Holzernten sowie Maßnahmen zur Verhütung der Gefährdung der Wälder und zur Beseitigung der Folgen von Schäden durch Naturkatastrophen sind als Pläne oder Projekte im Sinne von Art 6 Abs 3 Habitat-RL einzustufen, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind.

Art 6 Abs 3 Habitat-RL lässt keine nationalen Vorschriften zu, die bestimmte Kategorien von Plänen oder Projekten allgemein von der Pflicht zur Prüfung ihrer Verträglichkeit mit einem Natura 2000-Gebiet ausnehmen.

Für einen Verstoß gegen Art 6 Abs 2 Habitat-RL muss kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Tätigkeit der Waldbewirtschaftung und einer erheblichen Störung des Auerhuhns (Tetrao urogallus) dargetan werden. Es genügt der Nachweis der Wahrscheinlichkeit oder Gefahr einer solchen Störung durch diese Tätigkeit.

Schutzmaßnahmen, die befristet sind und durch spätere Entscheidungen verlängert werden müssen, erfüllen nicht die Kriterien des Art 4 Abs 1 Vogelschutz-RL.

Abstract

Das Auerhuhn gilt als besonders störungsempfindliche Tierart mit hohen Qualitätsansprüchen an den Lebensraum. Seit dem EU-Beitritt der Slowakei 2004 wurden dessen Bestände in besonderen Schutzgebieten bis 2019 halbiert. Ursächlich waren intensive Holzernten und Pestizideinsätze – ermöglicht durch Ausnahmen von der Pflicht zur Prüfung der Verträglichkeit von forstlichen Planungen und Forstschutzmaßnahmen mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete sowie durch unzureichende aktive Schutzmaßnahmen für das Auerhuhn und seiner Lebensräume. Dies führte im Juni 2022 zu einer Verurteilung durch den EuGH.

  • Randl, Heike
  • Art 4 Abs 1, Art 5 Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-RL)
  • NR 2022, 476
  • § 85 Abs 4 slowakisches Naturschutzgesetz
  • § 23 Abs 9 slowakisches Waldgesetz
  • Auerhuhn
  • § 32a ForstG
  • Artenschutz
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Art 6 Abs 2 und 3, Art 7, Art 12 Abs 1 Richtlinie 92/43/EWG (Habitat-RL)
  • Lebensraumschutz
  • Natura 2000
  • EuGH, 22.06.2022, Rs C-661/20, Europäische Kommission / Slowakische Republik, ECLI:EU:C:2022:496
  • Vogelschutzgebiet
  • Sanitärhieb
  • Waldbewirtschaftung

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