Mit Wirkung ab Firmenbucheintragung bestellter Geschäftsführer kann eigene Bestellung nicht anmelden
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2014
- Judikatur, 549 Wörter
- Seiten 176 -177
- https://doi.org/10.33196/ges201404017601
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Die Vertretungsbefugnis eins neuen Geschäftsführers „ab Eintragung in das Firmenbuch“ deckt nicht auch das Eintragungsbegehren selbst, weil er zur Zeit der Antragstellung und Beschlussfassung durch das Firmenbuchgericht noch nicht vertretungsbefugt ist.
- Firmenbuchanmeldung
- OGH, 13.03.2014, 6 Ob 26/14p
- Geschäftsführer
- GES 2014, 176
- Gesellschaftsrecht
- § 17 Abs 1 GmbHG
- Bestellung
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