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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Negative Feststellungsklage wegen Klagsdrohung

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§ 228 ZPO. Bei einer negativen Feststellungsklage besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts immer dann, wenn der Beklagte ein solches Recht zu haben behauptet. Das rechtliche Interesse erfordert neben der Berühmung eines solchen Rechts auch eine dadurch hervorgerufene Gefährdung der Rechtsstellung des Klägers. Diese ist dann zu bejahen, wenn unter Klagsandrohung eine Forderung fällig gestellt und behauptet wird, dass der Kläger schadenersatzpflichtig geworden sei, wobei auch strafrechtlich relevantes Verhalten des Klägers in den Raum gestellt wird.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 24.01.2020, 8 Ob 137/19h
  • oeba-Slg 2020/2684

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