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Notariatsaktspflicht bei Aufspaltung der Abtretung von GmbH-Anteilen in „Signing“ und „Closing“

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Wird die Abtretung in „Signing“ und „Closing“ getrennt, kann für das Verpflichtungsgeschäft ein weiterer Notariatsakt erforderlich werden. Entscheidend ist der Vertragstext.

Der Formmangel des Verfügungsgeschäftes ist nicht heilbar.

Die Beurkundung nach dem deutschen Konsulargesetz ist dem österreichischen Notariatsakt nicht gleichwertig.

  • Ausland
  • Closing
  • Notariatsaktspflicht
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2020, 305
  • § 76 Abs 2 GmbHG
  • OGH, 23.04.2020, 6 Ob 59/20z
  • Signing

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