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Birnbauer, Wilhelm

Realteilung einer OG durch Übertragung von Teilbetrieben auf die Gesellschafter und Fortführung der Teilbetriebe als nicht protokollierte Einzelunternehmen

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Der Begriff „Realteilung“ im Gesellschaftsrecht kommt vom Steuerrecht, er wird in § 27 UmgrStG definiert. Gesellschaftsrechtlich fällt ein solcher Vorgang unter § 3 Abs 1 Z 15 FBG, wenn durch die Realteilung ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird.

  • Birnbauer, Wilhelm
  • GES 2015, 283
  • Gesellschaftsrecht

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