Birnbauer, Wilhelm
Realteilung einer OG durch Übertragung von Teilbetrieben auf die Gesellschafter und Fortführung der Teilbetriebe als nicht protokollierte Einzelunternehmen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2015
- Firmenbuch-Praxis, 981 Wörter
- Seiten 283 -286
- https://doi.org/10.33196/ges201506028301
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Der Begriff „Realteilung“ im Gesellschaftsrecht kommt vom Steuerrecht, er wird in § 27 UmgrStG definiert. Gesellschaftsrechtlich fällt ein solcher Vorgang unter § 3 Abs 1 Z 15 FBG, wenn durch die Realteilung ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird.
- Birnbauer, Wilhelm
- GES 2015, 283
- Gesellschaftsrecht
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