


Recht auf Umweltschutz und Recht der Umwelt auf Schutz
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2020
- Inhalt:
- thema: Zukunft
- Umfang:
- 3938 Wörter, Seiten 260-269
10,00 €
inkl MwSt




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Der menschliche Einfluss auf die Umwelt hat eine Dynamik angenommen, die schwer in den Griff zu bekommen ist. Ein damit verbundenes Problem ist die Frage, wie Umweltschutz durch Einzelpersonen oder Organisationen durchzusetzen ist. Das österreichische Recht stellt dabei insbesondere auf den Individualrechtsschutz durch gesundheitliche oder eigentumsrechtliche Aspekte ab. Umweltschutzorganisationen bzw Umweltanwaltschaften werden darüber hinaus bestimmte Rechte gewährt. Die Praxis zeigt, dass dieses System auf Grenzen stößt und Umweltinteressen dadurch oftmals weiterhin hintangestellt werden. Doch sollte nicht auch das Recht auf eine intakte Umwelt an sich – sei es nun aus der Perspektive einzelner Personen oder im Interesse der Umwelt selbst – durchsetzbar sein? In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie genau ein „Grundrecht“ auf umfassenden Umweltschutz ausgestaltet sein kann. Eng damit verflochten ist die Überlegung, wie ein solches Recht institutionell durchzusetzen wäre.
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- Lueger, Priska
-
- Umweltschutz
- Öffentlichkeit
- § 19 UVP-G
- § 1 BVG Nachhaltigkeit
- Rechte der Natur
- JURIDIKUM 2020, 260
- GRC
- Art 8 EMRK
- § 2 UVP-G
- EMRK
- Grundrechte
- Art 8 GRC
- § 3 BVG Nachhaltigkeit
- Art 37 GRC
- Art 2 EMRK
- Rechtsphilosophie und Politik
Der menschliche Einfluss auf die Umwelt hat eine Dynamik angenommen, die schwer in den Griff zu bekommen ist. Ein damit verbundenes Problem ist die Frage, wie Umweltschutz durch Einzelpersonen oder Organisationen durchzusetzen ist. Das österreichische Recht stellt dabei insbesondere auf den Individualrechtsschutz durch gesundheitliche oder eigentumsrechtliche Aspekte ab. Umweltschutzorganisationen bzw Umweltanwaltschaften werden darüber hinaus bestimmte Rechte gewährt. Die Praxis zeigt, dass dieses System auf Grenzen stößt und Umweltinteressen dadurch oftmals weiterhin hintangestellt werden. Doch sollte nicht auch das Recht auf eine intakte Umwelt an sich – sei es nun aus der Perspektive einzelner Personen oder im Interesse der Umwelt selbst – durchsetzbar sein? In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie genau ein „Grundrecht“ auf umfassenden Umweltschutz ausgestaltet sein kann. Eng damit verflochten ist die Überlegung, wie ein solches Recht institutionell durchzusetzen wäre.
- Lueger, Priska
- Umweltschutz
- Öffentlichkeit
- § 19 UVP-G
- § 1 BVG Nachhaltigkeit
- Rechte der Natur
- JURIDIKUM 2020, 260
- GRC
- Art 8 EMRK
- § 2 UVP-G
- EMRK
- Grundrechte
- Art 8 GRC
- § 3 BVG Nachhaltigkeit
- Art 37 GRC
- Art 2 EMRK
- Rechtsphilosophie und Politik