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Heft 9, September 2022, Band 70
Rechtsmittel gegen verweigerte Berichtung der Bezeichnung eines „Konkursverfahrens“.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Rechtsprechung des OGH, 2774 Wörter
- Seiten 684-687
- https://doi.org/10.47782/oeba202209068401
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inkl MwSt§§ 145, 167, 180, 252 IO. Unter der Voraussetzung, dass die Sanierungsplantagsatzung rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wurde, ist eine Verletzung der Pflicht zur besonderen Ladung sanktionslos. Erscheint der Schuldner nicht zur Tagsatzung, so gilt der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen, auch wenn der Schuldner anwaltlich unvertreten war und über die für den Fall des Fernbleibens drohende Rechtsfolge nicht belehrt wurde.
Eine Berichtigung der Bezeichnung des Insolvenzverfahrens ist nicht nur bei einer irrtümlichen, sondern auch bei einer auf einer unrichtigen Rechtsansicht des Gerichts fußenden Fehlbezeichnung möglich. Der Ausschluss des Rekurses gegen die Entscheidung über einen Berichtigungsantrag gilt nicht, wenn die begehrte Berichtigung verweigert wurde.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 22.02.2022, 8 Ob 9/22i
- oeba-Slg 2022/2849
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