


- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 70
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 17526 Wörter, Seiten 628-645
20,00 €
inkl MwSt




-
Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 (RIRL) durch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) hat der Gesetzgeber die Landschaft des österreichischen Insolvenz- und Sanierungsrechts nachhaltig verändert. Den Kern des RIRUG bildet die Restrukturierungsordnung (ReO). „Herzstück“ der ReO und Kern des gegenständlichen Beitrags ist der Restrukturierungsplan. Anlass zu dessen Untersuchung besteht schon deshalb, weil dem Gesetz nur durch eine durchaus komplexe Zusammenschau einer Vielzahl von Regelungen – in und außerhalb der ReO – zu entnehmen ist, welche Eingriffe dieser Plan in die Rechte welcher Gläubiger und anderer „stakeholder“ ermöglicht. Unerlässlich ist dafür auch ein genereller Überblick über wesentliche verfahrensrechtliche Weichenstellungen für das Zustandekommen des Restrukturierungsplans.
-
- Trenker, Martin
-
- Gläubigerklassen
- Kriterium des Gläubigerinteresses
- Restrukturierungsverfahren
- Aufrechnung
- Unteilbare Forderungen
- Relative priority rule
- Aussonderungsgläubiger
- Stille Gesellschaft
- Kapitalerhöhung
- Vereinfachtes Restrukturierungsverfahren
- Wahrscheinliche Insolvenz
- Besicherte Gläubiger
- Restrukturierungsordnung
- RIRL
- JEL-Classification: G 21, K 12, K 35
- Restrukturierungsplan
- Restschuldbefreiung
- klassenübergreifender Cram-down
- Europäisches Restrukturierungsverfahren
- Nachrangige Gläubiger
- Unmittelbar verbindliche Maßnahmen
- OEBA 2022, 628
- Debt-equity-swap
- Sonstige Maßnahmen
- Sanierungsplan
- Bestandfähigkeit
Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 (RIRL) durch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) hat der Gesetzgeber die Landschaft des österreichischen Insolvenz- und Sanierungsrechts nachhaltig verändert. Den Kern des RIRUG bildet die Restrukturierungsordnung (ReO). „Herzstück“ der ReO und Kern des gegenständlichen Beitrags ist der Restrukturierungsplan. Anlass zu dessen Untersuchung besteht schon deshalb, weil dem Gesetz nur durch eine durchaus komplexe Zusammenschau einer Vielzahl von Regelungen – in und außerhalb der ReO – zu entnehmen ist, welche Eingriffe dieser Plan in die Rechte welcher Gläubiger und anderer „stakeholder“ ermöglicht. Unerlässlich ist dafür auch ein genereller Überblick über wesentliche verfahrensrechtliche Weichenstellungen für das Zustandekommen des Restrukturierungsplans.
- Trenker, Martin
- Gläubigerklassen
- Kriterium des Gläubigerinteresses
- Restrukturierungsverfahren
- Aufrechnung
- Unteilbare Forderungen
- Relative priority rule
- Aussonderungsgläubiger
- Stille Gesellschaft
- Kapitalerhöhung
- Vereinfachtes Restrukturierungsverfahren
- Wahrscheinliche Insolvenz
- Besicherte Gläubiger
- Restrukturierungsordnung
- RIRL
- JEL-Classification: G 21, K 12, K 35
- Restrukturierungsplan
- Restschuldbefreiung
- klassenübergreifender Cram-down
- Europäisches Restrukturierungsverfahren
- Nachrangige Gläubiger
- Unmittelbar verbindliche Maßnahmen
- OEBA 2022, 628
- Debt-equity-swap
- Sonstige Maßnahmen
- Sanierungsplan
- Bestandfähigkeit