Selbständige Erwerbstätigkeit von irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2021
- recht & gesellschaft, 3567 Wörter
- Seiten 174 -182
- https://doi.org/10.33196/juridikum202102017401
10,00 €
inkl MwSt
Der Beitrag beleuchtet unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige in Österreich erwerbstätig sein dürfen. Dabei ist grundsätzlich zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit zu unterscheiden, wobei sich weitere Differenzierungen im Hinblick darauf ergeben, ob die Drittstaatsangehörigen über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Dabei beantwortet der Beitrag eine Frage , die bislang in der Literatur noch nicht adressiert worden ist: Dürfen irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige, dh jene Personen, die über kein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen, selbständig tätig sein oder ist ihnen diese Tätigkeit aus fremdenrechtlicher Perspektive untersagt? Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die selbständige Erwerbstätigkeit von Drittstangehörigen, die sich irregulär in Österreich aufhalten, fremdenrechtlich nicht erlaubt ist. Allerdings ist diese Erwerbstätigkeit (von Sonderfällen abgesehen) nicht strafbar, sodass dieses verwaltungsrechtliche Verbot kaum durchgesetzt werden kann. Da es bezüglich (echter) selbständiger Erwerbstätigkeit weder eine Strafnorm gibt noch eine mit § 29 AuslBG vergleichbare Regelung existiert, sind daher letztlich Vertragspartner*innen auch in prekären und ausbeuterischen Vertragsverhältnissen kaum geschützt.
- Hinterberger, Kevin Fredy
- Peyrl, Johannes
- § 28 AuslBG
- § 4 AuslBG
- Gewerbeberechtigung
- § 1 VStG
- § 32 NAG
- Drittstaatsangehörige
- selbständige Erwerbstätigkeit
- unselbständige Beschäftigung
- Ausländer*innen
- irregulärer Aufenthalt
- JURIDIKUM 2021, 174
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 14 GewO
Weitere Artikel aus diesem Heft