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Heft 11, November 2023, Band 71
Spareinlagen: Erweiterung des Kreises identifizierter Kunden iSd § 32 Abs 4 BWG.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 791 Wörter
- Seiten 832-833
- https://doi.org/10.47782/oeba202311083201
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inkl MwSt§§ 31, 32, 40 BWG. Bei Spareinlagen iSd § 32 Abs 4 Z 2 BWG ist die nachträgliche Identifikation eines weiteren Kunden bankrechtlich zulässig und führt zur Erweiterung des Kreises der bereits identifizierten Kunden iSd § 32 Abs 4 BWG. Dies hat zur Folge, dass jeder einzelne Inhaber des Sparbuchs, der ein allenfalls vereinbartes Losungswort weiß und zum Kreis der identifizierten Kunden gehört, zu Abhebungen berechtigt ist.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 22.05.2023, 5 Ob 38/23h
- oeba-Slg 2023/2960
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