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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Spareinlagen: Erweiterung des Kreises identifizierter Kunden iSd § 32 Abs 4 BWG.

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§§ 31, 32, 40 BWG. Bei Spareinlagen iSd § 32 Abs 4 Z 2 BWG ist die nachträgliche Identifikation eines weiteren Kunden bankrechtlich zulässig und führt zur Erweiterung des Kreises der bereits identifizierten Kunden iSd § 32 Abs 4 BWG. Dies hat zur Folge, dass jeder einzelne Inhaber des Sparbuchs, der ein allenfalls vereinbartes Losungswort weiß und zum Kreis der identifizierten Kunden gehört, zu Abhebungen berechtigt ist.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 22.05.2023, 5 Ob 38/23h
  • oeba-Slg 2023/2960

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