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Vertretung einer gelöschten GmbH: Nachtragsliquidator vs Verfahrenskurator, Prozesskurator, Abwesenheitskurator

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§ 5 AußStrG bietet keine Grundlage dafür, dass das Verfahrensgericht für eine im Firmenbuch gelöschte GmbH, die aufgrund bestehenden Aktivvermögens rechts- und parteifähig ist und zu deren Gunsten – aufgrund eines Prätendentenstreits – eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB erfolgen soll, selbst einen Verfahrenskurator bestellt.

Vielmehr hat das Gericht gemäß § 5 Abs 2 Z 2 lit d AußStrG dadurch für die Vertretung durch einen gesetzlichen Vertreter zu sorgen, dass es dem Erleger aufträgt, die Bestellung eines Nachtragsliquidators beim Firmenbuchgericht zu beantragen.

  • § 116 ZPO
  • Abwesenheitskurator
  • Verfahrenskurator
  • GES 2023, 77
  • § 5 AußStrG
  • § 8 ZPO
  • § 93 Abs 5 GmbHG
  • GmbH
  • § 40 Abs 4 FBG
  • Notgeschäftsführer
  • Gesellschaftsrecht
  • § 15a GmbHG
  • Prozesskurator
  • OGH, 27.01.2023, 1 Ob 242/22b
  • § 1425 ABGB
  • Hinterlegung
  • Nachtragsliquidator
  • § 277 ABGB

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